21.42
Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Es liegt uns heute nach langen Verhandlungen die Novelle des Eisenbahngesetzes zur Beschlussfassung vor. Es handelt sich um marktordnungstechnische Anpassungen nach EU-Vorgaben beziehungsweise gesetzliche Rahmenbedingungen für die Liberalisierung des grenzüberschreitenden Güter- und Personenverkehrs auf der Schiene.
Auch die staatliche Leitstrategie für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur wird gesetzlich verankert sowie eine schrittweise Einführung eines bereits erwähnten und erklärten, sehr zu begrüßenden integralen Taktfahrplanes. Dieser sorgt für die optimale Verknüpfung der Verkehrsträger. Wartezeiten bei einem Umstieg sollen auf ein Minimum verkürzt werden. Bahnfahren soll somit also noch attraktiver werden, indem niemand mehr Zeit beim Warten auf den Anschlusszug verlieren soll.
Für uns war aber auch ein möglichst diskriminierungsfreier Zugang zu den Bahntrassen für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen entscheidend, eine wichtige Prämisse im Sinne des Wettbewerbs und damit im Sinne der Bahnreisenden.
Aufgrund einiger umstrittener Passagen, wie Sie wissen, stand das BMVIT mit dem Erstentwurf in der Kritik. Es wurde hier auch schon erklärt. Mit von uns, der ÖVP, in den Verhandlungen initiierten Anpassungen der Vorlage hat letztendlich auch die Europäische Kommission ihren Sanctus – das möchte ich auch betonen, Herr Kollege Pock – zur Neufassung gegeben. Das heißt, es ist hier sehr wohl auch überprüft worden, ob es wettbewerbsrechtlich in Ordnung ist.
Die Steuerzahler, alle Steuerzahler, bauen die Bahninfrastruktur mit ihrem Steuergeld, mit Milliardenzuschüssen – aber nicht für ein einziges Unternehmen, sondern für die Gesamtgesellschaft und für die gesamte Volkswirtschaft. Eine wettbewerbskonforme Marktordnung für die Schiene ist deshalb unverzichtbar.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Willi! Lieber Kollege Pock! Es gibt natürlich auch bei der vorliegenden Novelle das eine oder andere, wo man vielleicht noch besser hätte sein können, aber der vorliegende Entwurf ist für uns in Ordnung, weil eben – und ich betone das noch einmal – die EU-Kommission eingehend geprüft und ihren Sanctus gegeben hat. Es ist für mich schon sehr wichtig, dass wir uns da im Einklang mit den europäischen Partnern befinden. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
21.45
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. – Bitte.
21.45
Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Um in den Worten der Eisenbahner zu sprechen: Das Paket ist jetzt einmal auf Schiene! Und so schlecht schaut es nicht aus, dass man da jetzt irgendwelche Wagen noch abkoppeln müsste oder gröbere Korrekturen zu machen wären.
Grundsätzlich möchte ich mich da meinem Vorredner, Kollegen Ottenschläger, anschließen. Wichtig sind die Vorgaben, die von der EU gekommen sind, oder der Teil, der von Österreich aus vorgegeben wurde und entsprechend geprüft wurde, wo man auch entsprechendes Vertrauen in die Regeln und in die positive Anwendung für den Markt, für die Kunden haben kann.
Das sind beispielsweise die Schienenverkehrsmarktregulierungen, wo wir als erstes eine Leitstrategie für den Ausbau zu definieren haben, wo es richtige, gute und vernünf-
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