Grund für die Verlagerung dieser Kompetenz zur Anordnung von Maßnahmen gem. § 14 Immissionsschutzgesetz-Luft ist die teilweise nicht nachvollziehbare und augenscheinlich politisch motivierte Vollziehung durch die Länder.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, ehestmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher die Kompetenz zur Anordnung von Maßnahmen für Kraftfahrzeuge gem. § 14 Immissionsschutzgesetz Luft, welche Bundesstraßen betreffen, beim Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie vorsieht.“
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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pock. – Bitte.
23.12
Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Meine Redezeit ist sehr beschränkt, daher fasse ich mich kurz.
Es wurde schon von der Videovignette gesprochen. Es gibt einen Punkt, der im Ausschuss auch diskutiert wurde, der für den Tourismusbereich wichtig ist, der aber nicht berücksichtigt ist, nämlich im Bereich der Videovignette oder einer anderen Lösung als der GO-Box für klassische Campingwagen über 3,5 Tonnen. Warum sind diese wichtig für den touristischen Bereich? – Es sind dies genau jene Touristen und Touristinnen, die in Regionen kommen, die verkehrstechnisch nicht gut erschlossen sind. Sie bringen entsprechende Kaufkraft mit. Und die sind auch sehr flexibel. Das heißt, wenn es in Österreich ein Verkehrskonzept gibt, das nicht für den Wagen passt, dann fahren sie eben in die Schweiz, nach Bayern oder nach Norditalien. Da haben wir eine Lücke, auf die ich schon mehrfach aufmerksam gemacht habe.
Deswegen bringe ich auch heute noch einmal folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Pock, Kollegin und Kollegen betreffend Videovignette und Wohnmobile
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, im Zuge der Einführung der Videovignette sicherzustellen, dass für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen eine Unterscheidung zwischen gewerblich genutzten Fahrzeugen bzw. Güterverkehr und privatem Individualverkehr bzw. Freizeit- und Tourismuswirtschaft getroffen wird und anstelle der Go-Box eine Vignettenlösung für Wohnmobile über 3,5 Tonnen geschaffen wird.“
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Zwei Kommentare noch zu den Anträgen der anderen Parteien: Wir werden den Antrag der Grünen ablehnen. Das Dieselprivileg abzuschaffen würde bedeuten, dass es Mehr-
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