einnahmen für den Staat gibt. Wir treten dafür ein, dass, wenn, dann das Geld bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommen muss. Das ist durch diesen Antrag nicht gewährleistet, daher dazu ein klares Nein.
Und beim Team Stronach haben wir uns redlichst Mühe gegeben, können aber auch keinen Antrag finden, dem wir zustimmen können. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)
23.14
Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Pock eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Michael Pock, Kollegin und Kollegen betreffend Videovignette und Wohnmobile
eingebracht im Zuge der Debatte über den Antrag der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Beendigung der Benachteiligung Wechselkennzeichen-Besitzern durch die Vignettenpflicht" (682/A(E))
Wohnmobile über 3,5 Tonnen höchst zulässigem Gesamtgewicht sind als Sonder-Kraftfahrzeuge typisiert und unterliegen auf Österreichs Schnellstraßen und Autobahnen einer fahrleistungsabhängige LKW-Maut („Roadpricing“ via Go-Box). Davon betroffen sind auch privat genutzte Wohnmobile über 3,5 Tonnen, analog dem gewerblichen Güterverkehr gleichstellt.
Der Mautanteil der Wohnmobile an den LKW-Mauteinnahmen lag 2005 bei ca. 1,5 Mio. Euro. Dies ist nicht einmal ein Promille Anteil an den Gesamtmauteinnahmen – jedoch verbunden mit überproportionalen Einnahmenausfällen im Tourismus.
Diese gesetzlichen Regelungen führen zu einer Ungleichbehandlung von gewerblichem Gütertransport und privatem Reiseverkehr und sind aus Sicht von NEOS aus mehreren Gründen unverhältnismäßig:
Die Go-Box-Installation ist für Urlauber unpraktikabel; Fehleinstellungen oder ungenügende Guthaben führen zu Strafbescheiden mit oft größerer Resonanz in den einschlägigen Tourismuspublikationen.
Aufgrund der GO-Box-Pflicht nutzen Wohnmobile verstärkt Nebenstrecken und mautfreie Straßen und haben dadurch ein deutlich höheres Unfallrisiko und tragen zum Durchzugsverkehr bei.
Kurzurlaube werden von den „Wohnmobilist_innen“ reduziert oder gänzlich abgesagt, zum volkswirtschaftlichen Nachteil der österreichischen Wirtschaft. Dabei gilt zu beachten, dass Camper_innen aufgrund ihrer Flexibilität auch Wertschöpfung in touristisch weniger frequentierte Regionen bringen.
Zudem ist zu der Gleichstellung von Güterverkehr und Privatverkehr hinzuzufügen,
dass der gewerbliche Güterverkehr - im Gegesatz zu privat Reisenden - die LKW-Mautpreise auf die Waren umlegen kann und
dem gewerbliche Güterverkehr - im Gegesatz zu Privaten - eine Rückerstattung der 20 % Umsatzsteuer möglich ist.
Insgesamt ist demnach die rechtliche Gleichstellung von Güterverkehr und privat Reisenden herzustellen.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite