der letzte reguläre Schulbesuch stattgefunden hat und auf welcher Schulstufe er erfolgt ist, welche Sprachen das Kind/ der/die Jugendliche spricht, in welcher Schriftsprache alphabetisiert wurde etc. Dies ist wichtig, damit Kinder und Jugendliche in eine geeignete Schule vermittelt und dort ausreichend gefördert werden können. Hier fehlen in Österreich noch geeignete Strukturen, um diese Informationen zu sammeln und an die zuständigen Stellen weiterzuleiten.
Der Zugang zu Schulen für die 6- bis 14-Jährigen in den Pflichtschulen ist zumeist gewährleistet und auch der Sprachförderunterricht ist durch die Mittel für außerordentliche SchülerInnen prinzipiell möglich. Für Kinder unter sechs Jahren, die noch nicht schulpflichtig sind, muss Zugang zu vorschulischen bzw. elementarpädagogischen Einrichtungen eröffnet werden, damit sie rasch Deutschkenntnisse erwerben. In einem ersten Schritt muss für Kinder im letzten Jahr vor der Schulpflicht der Zugang zum verpflichtenden Kindergartenjahr sichergestellt werden.
Für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren gibt es kaum verbindliche Angebote. Erst kürzlich wurde ein Integrationsprojekt an der Polytechnischen Schule (PTS) in Deutschfeistritz aus Formalgründen beendet, da die betreffenden Jugendlichen keine Berechtigung zum Besuch einer PTS hatten.
Zwar haben jugendliche AsylwerberInnen und Flüchtlinge grundsätzlich die Möglichkeit, mittlere und höhere Schulen zu besuchen, allerdings fehlen dort u.a. die Ressourcen für Sprachförderung. Für Jugendliche, die keine ausreichende Vorbildung haben, um direkt in allgemeinbildende oder berufsbildende Schulen einzusteigen, gibt es keine geeigneten Angebote, einen Pflichtschulabschluss nachzuholen. Es gibt keine Bildungsgarantie für Jugendliche nach dem Pflichtschulalter. Das gilt für alle Jugendlichen dieser Altersgruppe, da die Verhandlungen um die Einführung einer Ausbildungspflicht bis 18 Jahre noch lange nicht abgeschlossen sind.
Die Angebote im Rahmen der Erwachsenenbildung zum Nachholen von Pflichtschulabschüssen und für Basisbildung wiederum sind für Jugendliche nur bedingt geeignet, da die sozialen und psychologischen Aspekte einer schulischen Umgebung fehlen. Außerdem sind diese Angebote bereits jetzt zu gering dotiert. Der Bedarf an solchen Bildungsmöglichkeiten übersteigt das Angebot bei Weitem.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, für Kinder und Jugendliche, die auf der Flucht nach Österreich kommen, möglichst rasch Bildungszugänge zu eröffnen. Dies gilt sowohl für Kinder unter sechs Jahren, die vom verpflichtenden letzten Kindergartenjahr jedenfalls erfasst werden müssen, als auch für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahre, die keinen Zugang zur Pflichtschule haben und einen individuell garantierten Zugang zu Bildung und Ausbildung in einer geeigneten Bildungseinrichtung erhalten sollen.“
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Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Jank. – Bitte.
23.52
Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche, es in aller Kürze zu machen.
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