Umsetzung der Reformvorhaben. Wenn eine umfassende Bildungswende gelingen soll, braucht diese einen breiten Konsens. Die Schulpartner (Eltern – Lehrer_innen – Schüler_innen), die Oppositionsparteien, externe Expert_innen und die Öffentlichkeit sind umfassend einzubinden. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass für die Detaillierung und Umsetzung der avisierten Bildungsreform ein tragfähiger und partizipativer Dialog- und Entscheidungsprozess aufgesetzt wird. Dieser Beteiligungsprozess soll unter Federführung des Bildungsministeriums für Bildung und Frauen jedenfalls die Schulpartner, alle Parlamentsparteien, die Bundesländer und die Sozialpartner sowie externe Expert_innen umfassend einbinden und Meilensteine der geplanten Umsetzung zeitlich und inhaltlich ausweisen.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Kollegin und Kollegen betreffend indexbasierte Mittelzuteilung im Schulsystem
eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 22 Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1325/A(E) der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Modulare Oberstufe (856 d.B.)
Bisher werden die Ressourcen, mit denen eine Schule arbeitet, von unterschiedlichen Stellen und aus unterschiedlichen Töpfen von außen separat vorgegeben und gemanagt. Meist weiß in einer öffentlichen Schule niemand – auch nicht die Schulleitung –, wie viel (Steuer-)Geld der Schulbetrieb insgesamt kostet. Auch eine mehrjährige Ressourcenplanung mit Schwerpunktsetzungen im Mitteleinsatz ist für den Schulstandort aktuell nicht möglich.
NEOS fordert daher einen Paradigmenwechsel weg von der intransparenten Objekt- hin zur transparenten Subjektfinanzierung. Konkret: Die Finanzierung folgt den Schüler_innen und besteht aus einer schülerbezogenen und einer kriterienbezogenen Komponente. Je Schüler_in wird an die Schule ein fixer Betrag überwiesen. Dieser wird ergänzt durch kriterienbezogene Beträge:
Bildungsaufstiegsförderung pro Schüler_in, bei dem/der kein Elternteil einen höheren Schulabschluss als die Pflichtschule hat,
Regionalförderung pro Schüler_in für Schulen in ländlichen Gemeinden und
Sprachförderung pro Schüler_in mit nichtdeutscher Muttersprache.
Die kriterienbezogene Finanzierung dient der Erreichung definierter gesellschaftspolitischer Ziele, insbesondere der gelingenden sozialen Durchmischung der Schülerpopulation, nachhaltiger Integrationsarbeit und der Chancengerechtigkeit für Schulstandorte außerhalb von Ballungsgebieten. Der Bund gibt den Qualitätsrahmen und die Bildungsziele vor und begleitet sowie kontrolliert deren Umsetzung und Erreichung.
Die schülerbezogene Pro-Kopf-Finanzierung bedeutet auch, dass die Finanzierung losgelöst wird von der Trägerschaft der Schule. Nicht nur staatliche Schulen, sondern auch Schulen in privater Trägerschaft können öffentliche – im Sinne von öffentlich finanzierte
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