Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 295

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Umsetzung der Reformvorhaben. Wenn eine umfassende Bildungswende gelingen soll, braucht diese einen breiten Konsens. Die Schulpartner (Eltern – Lehrer_innen – Schü­ler_innen), die Oppositionsparteien, externe Expert_innen und die Öffentlichkeit sind umfassend einzubinden. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass für die Detaillierung und Umsetzung der avisierten Bildungsreform ein tragfähiger und partizipativer Dialog- und Entscheidungsprozess aufgesetzt wird. Dieser Beteili­gungsprozess soll unter Federführung des Bildungsministeriums für Bildung und Frau­en jedenfalls die Schulpartner, alle Parlamentsparteien, die Bundesländer und die So­zialpartner sowie externe Expert_innen umfassend einbinden und Meilensteine der ge­planten Umsetzung zeitlich und inhaltlich ausweisen.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Kollegin und Kollegen betreffend indexbasierte Mittelzuteilung im Schulsystem

eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 22 Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1325/A(E) der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Modulare Oberstufe (856 d.B.)

Bisher werden die Ressourcen, mit denen eine Schule arbeitet, von unterschiedlichen Stellen und aus unterschiedlichen Töpfen von außen separat vorgegeben und gema­nagt. Meist weiß in einer öffentlichen Schule niemand – auch nicht die Schulleitung –, wie viel (Steuer-)Geld der Schulbetrieb insgesamt kostet. Auch eine mehrjährige Res­sourcenplanung mit Schwerpunktsetzungen im Mitteleinsatz ist für den Schulstandort aktuell nicht möglich.

NEOS fordert daher einen Paradigmenwechsel weg von der intransparenten Objekt- hin zur transparenten Subjektfinanzierung. Konkret: Die Finanzierung folgt den Schü­ler_innen und besteht aus einer schülerbezogenen und einer kriterienbezogenen Kom­ponente. Je Schüler_in wird an die Schule ein fixer Betrag überwiesen. Dieser wird er­gänzt durch kriterienbezogene Beträge:

Bildungsaufstiegsförderung pro Schüler_in, bei dem/der kein Elternteil einen höheren Schulabschluss als die Pflichtschule hat,

Regionalförderung pro Schüler_in für Schulen in ländlichen Gemeinden und

Sprachförderung pro Schüler_in mit nichtdeutscher Muttersprache.

Die kriterienbezogene Finanzierung dient der Erreichung definierter gesellschaftspoliti­scher Ziele, insbesondere der gelingenden sozialen Durchmischung der Schülerpopu­lation, nachhaltiger Integrationsarbeit und der Chancengerechtigkeit für Schulstandorte außerhalb von Ballungsgebieten. Der Bund gibt den Qualitätsrahmen und die Bildungs­ziele vor und begleitet sowie kontrolliert deren Umsetzung und Erreichung.

Die schülerbezogene Pro-Kopf-Finanzierung bedeutet auch, dass die Finanzierung los­gelöst wird von der Trägerschaft der Schule. Nicht nur staatliche Schulen, sondern auch Schulen in privater Trägerschaft können öffentliche – im Sinne von öffentlich finanzierte


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