Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 44

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Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung – im Speziellen der Bundesminister für Land- und Forstwirt­schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft – wird aufgefordert einen Lebensmittelkrisenplan für Österreich zu erstellen.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Vollkostenrech­nung in der Landwirtschaft“

eingebracht in der 102. Sitzung des Nationalrats am 12.11.2015 im Zuge der Debatte zu TOP 1 - Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Grünen Bericht 2015 der Bundesregierung (III-210/809 d.B.)

Die Vollkostenrechnung bezeichnet alle jene Systeme der Kostenrechnung, bei denen sämtliche Kosten auf den Kostenträger verrechnet werden. Gerade in der Landwirt­schaft wäre eine Vollkostenrechnung vor allem bei Betrieben mit mehreren Produk­tionszweigen notwendig. Oft haben Bauern z. B. Tiere, Acker und Forst, da verliert man schnell die Übersicht über die effektiv anfallenden Kosten je Produktionszweig, zudem sind Landwirte oft Pauschalierer oder Einnahmen-Ausgaben-Rechner, so dass sie keine genauen Zahlen zu den einzelnen Kostenstellen liefern können.

Eine Vollkostenrechnung für landwirtschaftliche Betriebe bringe:

Transparenz bei den Kosten,

Übersicht über die Rentabilität der einzelnen Produktionszweige,

Grundlage für eine langfristige Planung,

bessere Vergleichsmöglichkeiten mit anderen Betrieben/Konkurrenten und

Information der Konsumenten (im Vergleich: Produktion, Verarbeitung und Handels­spanne).

Diese Vorgehensweise ist zwar mit Organisationsaufwand verbunden, wird aber die Frage nach der Wirtschaftlichkeit der Landwirtschaft beantworten und brauchbare Da­ten der Produktionsbetriebe liefern. Und genau diese Auswertung der Kosten wäre auch eine gute Argumentationsgrundlage der Bauern gegenüber dem Handel. Die Kos­ten, die nach Vollkostenrechnung ermittelt werden, sind nämlich langfristig die Preis­untergrenze, falls ein Betrieb überleben will, bzw. werterhaltende und der Wirtschaft nützliche Investitionen tätigen will.

Die derzeitige Situation in der Landwirtschaft beschreibt der Grüne Bericht 2015 - die Zahl der Betriebe ist seit 2010 um 4 % gesunken. Die durchschnittlichen Einkünfte der bäuerlichen Betriebe sind mit 23.370,- Euro (2014) um 5 % niedriger als im Jahr 2013. Diesem Abwärtstrend müssen wir gegenwirken, sonst droht Österreich zum EU-Schlusslicht zu verfallen. Während in den Nachbarstaaten die Einkommen der Bäuerin­nen und Bauern steigen, verloren österreichische Bäuerinnen und Bauern in den letz­ten 3 Jahren annähernd 20 % der Einkommen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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