Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 75

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eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 4 Bericht des Umweltausschusses über den Fortschrittsbericht 2015 nach § 6 Klimaschutzgesetz, vorgelegt vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (III-215/853 d.B.)

Der Klimawandel ist eine der größten politischen Herausforderungen unserer Zeit. Die Zunahme der globalen durchschnittlichen Temperaturen der Atmosphäre und der Mee­re führt bereits heute weltweit zum messbaren Abschmelzen von Gletschern, einem Anstieg der Meeresspiegel sowie dem vermehrten Auftreten von Extremwetterereignis­sen (Hitzewellen, Dürreperioden, Überschwemmungen, u.a.).

Dem Ausmaß der Situation Rechnung tragend, stellt UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon fest „Dieses Jahr werden Regierungen wegweisende Entscheidungen in Bezug auf nachhaltige Entwicklung und Klimawandel treffen. 2015 muss ein Jahr für globale Ak­tionen sein.“

Die Hauptursache für die in den letzten 100 Jahren verzeichnete Erwärmung sind vom Menschen verursachte Treibhausgasemissionen. Um den Klimawandel effektiv zu be­kämpfen, sind daher Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen, aber auch zur Anpassung an unvermeidbare Folgen des Klimawandels, erforderlich. Aus wissen­schaftlicher Sicht ist eine Begrenzung des Temperaturanstiegs um durchschnittlich ma­ximal zwei Grad Celsius gegenüber vorindustriellen Werten geboten.

Betreffend die Klimaschutzziele für 2020 befindet sich Österreich laut Fortschrittsbe­richt zum Klimaschutzgesetz 2015 auf Zielkurs. Die auf europäischer Ebene mit dem Zielhorizont 2030 festgelegten Einsparungsziele werden erst nach der Klimakonferenz in Paris auf nationalstaatliche Ziele heruntergebrochen werden. Im Rahmen dieses Prozesses wird es auf diese Ziele aufbauende Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zur Erreichung der neuen Klimaziele geben.

Der Klimawandel ist ein globales Problem und kann auch nur global gelöst werden. Deshalb kommt internationalen Vereinbarungen zum Klimaschutz eine besondere Be­deutung zu. Von 30. November bis 11. Dezember 2015 findet in Paris die Klimakon­ferenz COP 21 der Vereinten Nationen statt. Dort soll ein globales, rechtsverbindliches Klimaschutzabkommen für den Zeitraum ab 2020 beschlossen werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Herr Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden ersucht,

sich im Rahmen der EU und deren Ziel einer Reduktion der europäischen Treibhaus­gasemissionen von mindestens 40% bis 2030 gegenüber dem Status von 1990 auf der Klimakonferenz COP 21 in Paris für ein ambitioniertes globales, rechtsverbindliches Klimaschutzabkommen für die Zeit nach 2020 einzusetzen, welches in Einklang mit dem Ziel steht, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperaturen auf unter zwei Grad Celsius gegenüber vorindustriellen Werten zu begrenzen.

sich bei den Bundesländern sowie privaten Unternehmen und Institutionen für eine zu­sätzliche Dotierung zu den bereits zugesagten Bundesmitteln zum Green Climate Fund einzusetzen, um so in Summe einen gesamtösterreichischen Beitrag zur notwendigen internationalen Klimafinanzierung leisten zu können.“

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte.

 


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