Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 80

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Die durch den Klimawandel verursachten Kosten in Österreich belaufen sich schon heute auf mindestens eine Mrd. Euro jährlich. Bis zur Mitte dieses Jahrhunderts dürften die jährlichen durchschnittlichen Kosten auf mehr als acht Milliarden Euro steigen.

Damit das Leben auf der Erde für den Menschen erträglich bleibt, darf sich die Erde um höchstens zwei Grad Celsius durchschnittlich erwärmen. Gelingt eine Begrenzung auf dieses Maß nicht, droht das Weltklima zu kippen. Sich selbst-verstärkende Klima­effekte – wie das Auftauen der Permafrostböden oder das komplette Abschmelzen des Polareises – führen dann dazu, dass sich die Klimaerwärmung auch ohne menschli­ches Zutun weiter verstärkt.

Damit das Zwei-Grad-Ziel eingehalten werden kann, müssen alle Industriestaaten ihre Treibhausgase bis 2030 mindestens halbieren und bis 2050 eine nahezu vollständige Vermeidung von Treibhausgas-Emissionen erreichen. Die Wahrscheinlichkeit, dieses Ziel einhalten zu können, ist höher, wenn die Emissionen schon ab dem Jahr 2020 welt­weit zu sinken beginnen. Je später die Emissionen abnehmen, desto kostspieliger wird die Umstellung und desto wahrscheinlicher ist es, dass die Erwärmung außer Kontrolle ge­rät.

Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, den Treibhausgasausstoß bis zum Jahr 2030 um mindestens vierzig Prozent zu reduzieren. Österreichs unionsrechtlich festgeschriebener Beitrag bis 2020 liegt aktuell noch nicht auf diesem Reduktionspfad.

Da Kohlendioxid Jahrhunderte lang in der Atmosphäre verweilt, liegt die Hauptverant­wortung für den Klimawandel bei den Industriestaaten. Die stärksten Auswirkungen der Klimawandels treffen aber v.A. die ärmeren Länder, die sich zunehmend aber ebenfalls industrialisieren und zu großen CO2-Emittenten werden.

2009 wurde daher auf der Klimakonferenz in Kopenhagen den am härtesten betrof­fenen Entwicklungsländern versprochen, sie bei ihrem Kampf gegen Fluten, Dürre und Stürme sowie bei der Umstellung auf eine klimafreundliche Wirtschaftsweise zu un­terstützen. 2010 wurde hierfür der sogenannte Green Climate Fund (GCF) unter dem Dach der Vereinten Nationen eingerichtet. Industrienationen sagten den Entwicklungs­ländern im Rahmen dieses sogenannten „Copenhagen Accords“ zu, ab dem Jahr 2020 jährlich 100 Milliarden Dollar bereit zu stellen. Bis 2020 sollen die Mittel sukzessive auf dieses Niveau anwachsen.

Von 30. November bis 11. Dezember 2015 findet in Paris die UN Klimakonferenz (COP 21) statt. Dort soll ein global verbindliches Klimaschutzabkommen für den Zeit­raum ab 2020 beschlossen werden.

Entscheidend für die erfolgreichen Verhandlungen in Paris ist die Einhaltung interna­tionaler Finanzversprechen. Kommt nicht ausreichend Geld zusammen, werden sich die Entwicklungsländer in Paris 2015 nicht zu verbindlichen Reduktionsmaßnahmen verpflichten. Verpflichten sich die Entwicklungsländer nicht, kommt kein globaler Ver­trag zustande. Der französische Staatspräsident Francois Holland erklärte kürzlich: „Oh­ne die 100 Mrd. Dollar wird es kein Abkommen in Paris geben.“

Für einen Erfolg in Paris müssen alle Nationen ihren Beitrag leisten.

Die Bundesregierung hat sich mit Unterzeichnung der UN-Klimarahmenkonvention zum Zwei-Grad-Ziel und den daraus abzuleitenden Treibhausgasreduktionszielen für die un­terschiedlichen Staatengruppen bekannt.

Der Bundeskanzler hat sich für die Republik 2009 zum „Copenhagen Accord“ über die Fi­nanzierung von Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen in Entwicklungs- und Schwel­lenländern bekannt.

 


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