eisen-Lagerhallen, und dort ist der Atommüll wie in einem Supermarkt gestapelt. Ich habe meinen Geigerzähler mitgehabt – man kann zwischen diesen Atommüllfässern sogar mit dem Geigerzähler herumspazieren –, es war die vierzigfache Strahlung, geht man zehn Meter zurück, hat man wieder den Normalzustand. Das ist aktuell der schwach strahlende Krankenhausmüll in Seibersdorf.
Die Gefahr, die besteht, ist, dass Seibersdorf vom Provisorium zum Dauerzustand verkommt. Die EU hat jetzt gesagt, Österreich und andere Länder müssen tätig werden. Österreich ist daher aufgefordert, eine EU-Richtlinie umzusetzen, und deshalb kommt heute dieses Strahlenschutzgesetz überhaupt zur Behandlung.
Wir haben im Ausschuss zugestimmt, weil wir anerkennen, dass überhaupt etwas passiert, weil wir ja nicht unbedingt fristgerecht waren und auch schon ein Vertragsverletzungsverfahren auf dem Tisch hatten. Gleichzeitig haben wir Grüne aber angemerkt, dass wir ein Problem haben. Dieses bezieht sich auf eine Formulierung, die den Satz, was die „internationalen Kooperationen bei der Abfallbehandlung und -entsorgung“ in Betracht zu ziehen haben, betrifft. Hier haben wir eine Befürchtung, nicht zuletzt deshalb, weil Österreich auch in dieser internationalen Arbeitsgruppe ERDO ist – das wurde heute schon von einem Vorredner gesagt –, bei der es darum geht, die Atommülllagerung überregional zu lösen, dass Österreich zum Schluss entweder den Atommüll exportiert oder auch Atommüll importiert. Wir sind der Meinung, gerade wenn es um diesen schwachstrahlenden Krankenhausmüll geht, sollten wir so ehrlich sein und auch die Glaubhaftigkeit und die Wahrhaftigkeit haben, zu sagen, dass Österreich für den eigenen Atommüll im eigenen Lande zuständig ist. Wir wünschen uns, dass Österreich sich nicht als Dauerlösung Seibersdorf erhält.
Dringend nötig wäre natürlich – noch ein wichtiger Aspekt – eine unabhängige Atomaufsichtsbehörde. Für uns ist das so nicht gegeben, das Umweltministerium ist unmittelbar für das Nuclear Engineering zuständig und gleichzeitig die Aufsicht. Darüber sollte man diskutieren. Was in diesem Strahlenschutzgesetz auch nicht vorkommt, ist ein ordentlicher Zeitplan und Fristen, bis wann ein Ergebnis vorliegt.
Es gibt einiges zu diskutieren, und das Gesetz ist auch relativ schwach formuliert. Wir würden zustimmen, wenn der eine Satz, was diese Exportoption betrifft, herausgenommen würde. Ansonsten müssen wir leider dagegen stimmen.
Deshalb bringe ich jetzt folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Köchl, Freundinnen und Freunde
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strahlenschutzgesetz geändert wird (823 d.B.) in der Fassung des Berichtes des Umweltausschusses (854 d.B.) wird wie folgt geändert:
In Z. 7 entfällt § 36b Abs. 2. Die Abs. 3 bis 10 enthalten die Bezeichnung 2 bis 9.“
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Mit Streichung dieses einen Satzes wären wir dabei. Wenn nicht, dann halt nicht, dann haben Sie halt EU-Recht auf sehr schwachem Niveau umgesetzt, aber gerade so, dass ein Vertragsverletzungsverfahren wahrscheinlich verhindert wird. Das ist dann aber relativ mager und relativ wenig. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen.)
14.04
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