Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 103

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Vor allem aber möchte ich die Taktik der Koalition nicht unterstützen, das Problem der Endlagerung von radioaktiven Abfällen in Österreich ein bisschen auf die lange Bank zu schieben. Bis dato wurde der Vertrag mit dem Zwischenlager Seibersdorf einfach immer wieder verlängert, im Moment läuft er bis 2045: Eine längerfristige Zwischenla­gerung wird sogar als sinnvoll erachtet, um die „internationalen Entwicklungen betref­fend Abfallendlager zu beobachten und letztlich eine optimale Lösung für Österreich zu finden.“ – Das können Sie in den Erläuterungen der Strahlenschutzverordnung nachle­sen.

Für uns schaut verantwortungsvolle Politik dann doch ein bisschen anders aus, als ab­zuwarten, was die anderen wohl hier machen. (Beifall beim Team Stronach.)

Zusätzlich ermöglicht die Novelle sowohl den Import als auch den Export von eigenem schwach- und mittelradioaktiven Abfall. Das ist auch ein bisschen zwiespältig: einer­seits abzuwarten, ob man seinen Abfall nicht exportieren kann, und andererseits aber gegen Endlagerpläne, zum Beispiel in Tschechien, zu protestieren. Das ist ein Spagat, der nicht zu schaffen ist. (Neuerlicher Beifall beim Team Stronach sowie Beifall des Abg. Neubauer.)

Selbst im Regierungsprogramm spricht man sich eigentlich schon ganz klar gegen grenznahe Lagerstätten aus und dagegen, dass alle rechtlichen und politischen Mög­lichkeiten zur Wahrung der österreichischen Sicherheitsinteressen zu nutzen sind. – Da vermissen wir Eigeninitiative, selbstbestimmtes und vor allem transparentes Han­deln. So viel zu dieser Regierungsvorlage.

Bei TOP 6 gilt eigentlich für uns Ähnliches. Es geht dabei um die zweite Vorlage aus dem Ausschuss, nämlich jene betreffend die Prüfung eines Ausstieges aus dem EURATOM-Vertrag ohne gleichzeitigen Austritt aus der EU. Diesbezüglich haben wir bei einem Hearing gehört, dass es durchaus Rechtsmeinungen gibt, die besagen, dass das sehr wohl möglich sein könnte. Generell ist da der Konsens – durchaus auch von den Landesregierungen – positiv, viele befürworten sogar eine Prüfung.

Nicht so ganz mittragen können wir das Gegenargument, dass die EURATOM-Mit­gliedschaft Mitsprache ermöglicht. Natürlich ist es schön, etwas mit zu besprechen und mit zu diskutieren, aber in diesem Fall ist meiner Meinung nach die Relevanz durchaus überschaubar, denn ich glaube nicht, dass Tschechien, wenn es Temelín ausbauen will, Kritik von uns entgegennehmen wird. Und auch wenn Slowenien und Kroatien be­schließen, die Laufzeit des gemeinsam betriebenen Atomkraftwerks Krško um 20 Jah­re zu verlängern, anstatt den Reaktor 2023 stillzulegen, werden wir nicht sehr viel da­ran ändern können.

Im Übrigen wurde der selbe Reaktortyp wie jener des Atomkraftwerks Krško von der US-Nuklearbehörde aufgrund von Sicherheitsbedenken bereits verboten. Dass Krško im Erdbebenland liegt, wissen wir. Erst vor Kurzem, Anfang November, gab es dort ein Erdbeben – Gott sei Dank nur der Stärke 4,8 auf der Richterskala, denn bei günstigem Wind würde eine radioaktive Wolke von diesem nur 100 Kilometer entfernten Atom­kraftwerk lediglich drei Stunden benötigen, um nach Kärnten beziehungsweise in die Steiermark zu gelangen.

Ich möchte diesbezüglich auch an einen Vorfall aus dem Jahre 2008 erinnern, der zeigt, dass diese drei Stunden sehr kurz sein können. Damals wurde ein Vorfall um 15 Uhr gemeldet, die EU löste um 17.38 Uhr einen europaweiten Alarm aus, und die Bevölkerung wurde dann um 19.40 Uhr gewarnt. Dazu noch ein kleines Highlight am Rande: Dem österreichischen Strahlenschutz wurde dies als Übung gemeldet, es war aber ein Zwischenfall im Primärkreislauf in Krško im Jahre 2008. Insofern würde ich al­les, was das betrifft, sehr vorsichtig entgegennehmen.

 


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