14.59
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir befinden heute über das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz – das klingt sehr sperrig. Es geht dabei darum, dass alle Regelungen, die bis jetzt auf verschiedene Bestimmungen von verschiedenen Gesetzen, die sich auf Hypothekarkreditverträge beziehen, verteilt sind, zusammengefasst werden. Es ist hier das Ganze unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes zusammengefasst, in Summe ist es eine aus unsere Sicht sinnvolle Regelung.
Wir hatten im Zuge der Diskussion einen Kritikpunkt angebracht, weil die Gefahr bei Verbrauchergesetzen immer darin besteht, dass sie einschränkende Bestimmungen so weit führen können, dass sie letztendlich für den Verbraucher selbst auch komplizierter werden. (Präsidentin Bures übernimmt wieder den Vorsitz.)
So war es auch in diesem Zusammenhang ein Problem, dass es aufgrund dieses Gesetzes jetzt eine Möglichkeit geben soll, von einem Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist zurückzutreten, ab der man ein Informationsformular bekommt. Es klingt jetzt noch relativ unspektakulär, dass man zurücktreten kann. Problematisch wird es dann, wenn – wie sehr oft bei Hypothekarverträgen der Fall – mehrere Parteien in den Vorgang involviert sind.
Klassischer Fall: Ich nehme einen Hypothekarkredit auf, wenn ich eine Liegenschaft kaufe. Das heißt, ich habe dann einen Verkäufer, ich habe einen Treuhänder, ich habe vielleicht auch noch eine Bank, die bisher die Liegenschaft oder den Liegenschaftskauf finanziert hat und die im Grundbuch steht. Das heißt also, ich habe hier drei bis vier Parteien, die daran beteiligt sind. Und dann entsteht das Problem: Was passiert, wenn der Verbraucher, der Kreditnehmer von seinem Vertrag zurücktritt, aber eben zwischen mehreren Personen bereits ein Vertragsverhältnis eingegangen wurde und vielleicht aufgrund dessen sogar schon Auszahlungen getroffen wurden? – Der Kredit wurde also bereits ausgezahlt, und dann kommt der Rücktritt.
Diese Kritik haben wir angebracht. Leider ist diese Problematik nicht vollständig ausgeräumt worden. Aber wir haben hier zumindest vom Justizministerium jetzt ganz eindeutige Interpretationen bekommen, wie es zu regeln ist. Man wird das eben letztendlich auch im Rahmen der Treuhandverträge regeln müssen.
Es ist unserer Meinung nach nicht ganz glücklich, dass es dabei geblieben ist, dass es dieses Rücktrittsrecht gibt, weil nicht klar ist, wann die Frist zu laufen beginnt, die diese Rücktrittsmöglichkeit auslöst. Wir werden daher in zweiter Lesung nicht zustimmen beziehungsweise Abänderungsanträge der NEOS unterstützen. In dritter Lesung aber, weil das Gesetz in Summe sinnvoll ist, werden wir zustimmen.
Weil dieses Gesetz auch eine sehr wesentliche Funktion dafür hat, alle Bestimmungen zusammenzufassen, die sich mit diesem Thema beschäftigen, bringe ich – sehr verwandt dazu – auch einen Entschließungsantrag ein, und zwar in die Richtung, dass der Konsumentenschutz in Summe neu geregelt wird: neu geregelt insofern, als auch der Konsumentenschutz auf sehr viele verschiedene Bereiche aufgeteilt und daher sehr schwer lesbar ist.
Konsumentenschutz hat für den Konsumenten natürlich in erster Linie auch dann einen Sinn, wenn er leicht lesbar und übersichtlich zu finden ist. Darauf sind an sich auch schon die Regierungsparteien grundsätzlich eingegangen. Es gab auch schon eine positive Meldung des Justizministers dazu, das zu machen.
Aber um das Ganze ein bisschen zu beschleunigen und voranzutreiben, stelle ich jetzt, um eben diesen Schutz der Konsumenten und das einheitliche Konsumentenschutzrecht wirklich auf die Bahn zu bringen, folgenden Entschließungsantrag:
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite