Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 115

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„Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat ehest möglich eine Re­gierungsvorlage zuzuleiten, die ein neues einheitliches Konsumentenschutzrecht bein­haltet.“

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Ich bitte Sie, das zu unterstützen. (Beifall bei der FPÖ.)

15.03


Präsidentin Doris Bures: Dieser Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Stefan, Dr. Walter Rosenkranz und weiterer Abgeordneter be­treffend Konsumentenschutzrecht „NEU“,

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Justizausschusses über die Re­gierungsvorlage (843 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Hypothe­kar- und Immobilienkreditverträge und sonstige Kreditierungen zu Gunsten von Ver­brauchern (Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz – HIKrG) erlassen wird und das Ver­braucherkreditgesetz geändert wird (867 d.B.).

Die in der 29. Sitzung des Nationalrates beschlossene Regierungsvorlage 92 d.B. hat wieder aufgezeigt, dass der Konsumentenschutz in mehreren Gesetzen geregelt und daher unübersichtlich und für Konsumenten kaum lesbar ist. Der Schutz der Konsu­menten beginnt mit einer leichten und gut lesbaren und in einem Gesetz gegossenen Regelung.

Dieses Problem hat der Bundesminister für Justiz in der 29. Sitzung des Nationalrates mit folgenden Worten angesprochen:

„(...) So gesehen bleibt eines noch offen – das gestehe ich zu: Man wird nicht darum herumkommen, den Bereich des Konsumentenschutzes und das Konsumentenschutz­recht irgendwann einmal einer umfassenden Klarstellung in Form einer einheitlichen Neuregelung zuzuführen. Dafür bin ich natürlich auch gerne zu haben.“

Um den Schutz der Konsumenten und ein einheitliches Konsumentenschutzrecht nicht auf irgendwann zu verschieben, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat ehest möglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die ein neues einheitliches Konsumentenschutzrecht be­inhaltet.“

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Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Steinacker. – Bitte.

 


15.03.32

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! „Wenn du ein Haus baust, vollende es.“ – Ein schönes Zitat von Hesiod, das ich gefunden habe, ei­nem griechischen Dichter um 700 vor Christus. Ein Zitat, das sich, glaube ich, auf sehr


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