(2b) Die haushaltsleitenden Organe haben der Bundesministerin für Finanzen oder dem Bundesminister für Finanzen die zur Erstellung dieser Berichte erforderlichen Unterlagen und Informationen zeitgerecht zu übermitteln; die dabei einzuhaltende Vorgangsweise ist von der Bundesministerin für Finanzen oder dem Bundesminister für Finanzen durch Richtlinie festzulegen.“
Begründung
Durch die in Art. 2 des Budgetbegleitgesetzes 2016 vorgesehene Streichung der Erstellung der Voranschlagsvergleichsrechnung zum 30. April durch den Rechnungshof (§ 118 BHG 2013) gehen dem Gesetzgeber wichtige, aussagekräftige Unterlagen über den Budgetvollzug des vorangegangenen Finanzjahres verloren. Dieses „Management-Tool“ ist für die Beurteilung des Bundesfinanzrahmengesetzes, das bis spätestens 30. April dem Nationalrat vorzulegen ist, von großer Bedeutung. Der Bericht des Finanzministers über den vorläufigen Gebarungserfolg gemäß § 47 (2) BHG 2013 kommt nicht an die Aussagekraft und Qualität der Voranschlagsvergleichsrechnung des Rechnungshofes heran. Eine Ergänzung des § 47 (2) BHG 2013 ist daher erforderlich, damit der Nationalrat über die notwendigen Informationen verfügt, um budgetpolitische Beschlüsse mit weitreichenden Folgen im jeweiligen Bundesfinanzrahmengesetz fassen zu können.
Eine Verbesserung des Berichts zum vorläufigen Gebarungserfolg setzt aussagekräftige Erläuterungen voraus. Es sind daher je Untergliederung bedeutsame Abweichungen von den Voranschlägen der Finanzierungs- und Ergebnisrechnung bzw vom Bundesfinanzrahmen quantitativ darzustellen und zu begründen. Bei den öffentlichen Abgaben der UG 16 hat die Darstellung jedenfalls auf Ebene der Detailbudgets zu erfolgen. Dabei sind insbesondere Abweichungen bei den Steuern vom Einkommen und Vermögen sowie bedeutsamer Verbrauchs- und Verkehrsteuern darzustellen und zu begründen. Abweichungen, die auf Änderungen der wirtschaftlichen sowie anderer Rahmenbedingungen zurückzuführen sind, sind in der Begründung aller Untergliederungen darzustellen.
Im Sinne einer ergebnisorientierten Budgetierung hat der Bericht auch darzustellen, in welchem Ausmaß bedeutsame Maßnahmen und Programme für das Berichtsjahr umgesetzt wurden.
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Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.
10.54
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Bundesminister Schelling hat in einer nicht einfachen Zeit ein gutes Budget vorgelegt – ein Budget, das nachhaltig und zukunftsfit ist! Das beantworten wir von der ÖVP mit einem eindeutigen Ja. Ich erkläre Ihnen auch, warum.
Erstens: Die Schuldenquote sinkt um 1 Prozent.
Und zweitens: Wir haben zum dritten Mal in Folge ein strukturelles Nulldefizit.
Die Schuldenquote würde stärker sinken, hätten wir nicht die Hypo abzuarbeiten. Und bevor der Herr Kollege Kickl hier als Moralapostel auftritt, sollte er lieber darüber nachdenken, wer dieses Desaster in Kärnten zu verantworten hat (Abg. Strache: Martinz und Kaiser!), und bedenken, dass einer, der bei allen Beschlüssen mit dabei war, immer noch in der zweiten Kammer dieses Hauses sitzt, nämlich der Herr Landeshauptmann
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