Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 65

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(2b) Die haushaltsleitenden Organe haben der Bundesministerin für Finanzen oder dem Bundesminister für Finanzen die zur Erstellung dieser Berichte erforderlichen Unterla­gen und Informationen zeitgerecht zu übermitteln; die dabei einzuhaltende Vorgangs­weise ist von der Bundesministerin für Finanzen oder dem Bundesminister für Finan­zen durch Richtlinie festzulegen.“

Begründung

Durch die in Art. 2 des Budgetbegleitgesetzes 2016 vorgesehene Streichung der Er­stellung der Voranschlagsvergleichsrechnung zum 30. April durch den Rechnungshof (§ 118 BHG 2013) gehen dem Gesetzgeber wichtige, aussagekräftige Unterlagen über den Budgetvollzug des vorangegangenen Finanzjahres verloren. Dieses „Manage­ment-Tool“ ist für die Beurteilung des Bundesfinanzrahmengesetzes, das bis spätes­tens 30. April dem Nationalrat vorzulegen ist, von großer Bedeutung. Der Bericht des Finanzministers über den vorläufigen Gebarungserfolg gemäß § 47 (2) BHG 2013 kommt nicht an die Aussagekraft und Qualität der Voranschlagsvergleichsrechnung des Rechnungshofes heran. Eine Ergänzung des § 47 (2) BHG 2013 ist daher erfor­derlich, damit der Nationalrat über die notwendigen Informationen verfügt, um budget­politische Beschlüsse mit weitreichenden Folgen im jeweiligen Bundesfinanzrahmen­gesetz fassen zu können.

Eine Verbesserung des Berichts zum vorläufigen Gebarungserfolg setzt aussagekräf­tige Erläuterungen voraus. Es sind daher je Untergliederung bedeutsame Abweichun­gen von den Voranschlägen der Finanzierungs- und Ergebnisrechnung bzw vom Bun­desfinanzrahmen quantitativ darzustellen und zu begründen. Bei den öffentlichen Ab­gaben der UG 16 hat die Darstellung jedenfalls auf Ebene der Detailbudgets zu erfol­gen. Dabei sind insbesondere Abweichungen bei den Steuern vom Einkommen und Vermögen sowie bedeutsamer Verbrauchs- und Verkehrsteuern darzustellen und zu begründen. Abweichungen, die auf Änderungen der wirtschaftlichen sowie anderer Rah­menbedingungen zurückzuführen sind, sind in der Begründung aller Untergliederungen darzustellen.

Im Sinne einer ergebnisorientierten Budgetierung hat der Bericht auch darzustellen, in welchem Ausmaß bedeutsame Maßnahmen und Programme für das Berichtsjahr um­gesetzt wurden.

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Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 


10.54.39

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Bundesminister Schelling hat in einer nicht einfachen Zeit ein gutes Budget vorgelegt – ein Budget, das nachhaltig und zukunftsfit ist! Das beantworten wir von der ÖVP mit einem eindeutigen Ja. Ich er­kläre Ihnen auch, warum.

Erstens: Die Schuldenquote sinkt um 1 Prozent.

Und zweitens: Wir haben zum dritten Mal in Folge ein strukturelles Nulldefizit.

Die Schuldenquote würde stärker sinken, hätten wir nicht die Hypo abzuarbeiten. Und bevor der Herr Kollege Kickl hier als Moralapostel auftritt, sollte er lieber darüber nach­denken, wer dieses Desaster in Kärnten zu verantworten hat (Abg. Strache: Martinz und Kaiser!), und bedenken, dass einer, der bei allen Beschlüssen mit dabei war, immer noch in der zweiten Kammer dieses Hauses sitzt, nämlich der Herr Landeshauptmann


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