Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 85

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Unser Ansatz dazu ist ein neuer – ich habe das vor einigen Monaten schon gesagt –: Bei den Polizistinnen und Polizisten muss allein der Dienstausweis zum Führen einer Waffe auch außer Dienst berechtigen. Es muss der Dienstausweis dafür ausreichen, auf den Waffenpass soll in diesem Fall verzichtet werden. Das würde mehr Sicherheit schaffen, würde nichts kosten und die Polizistinnen und Polizisten würden auch entspre­chend wertgeschätzt werden.

Die Frau Ministerin zeigt sich diesem Vorschlag gegenüber nicht mehr ganz so ver­schlossen, wie das einmal der Fall war. Das ist erfreulich, und ich hoffe auch weiterhin, dass etwas in diese Richtung weitergeht. Wir müssen ein liberales Waffengesetz ha­ben und das auch leben. Den Vorstoß der EU-Kommission, der unlängst gemacht wur­de, wonach die Waffengesetze verschärft und halbautomatische Waffen verboten wer­den sollen, kann man ja nur als schlechten Witz bezeichnen.

Auf der einen Seite gibt es immer mehr Kriminalität, dem subjektiven Sicherheitsbe­dürfnis der Bevölkerung wird nicht entsprochen, die Menschen haben Angst, die fürch­ten sich, es gibt Überfälle, es gibt Wohnungseinbrüche, die Zahlen in den Statistiken steigen – und was wird von der EU-Kommission vorgeschlagen? – Die Waffengesetze sollen verschärft werden, der unbescholtene Bürger soll entwaffnet und entrechtet wer­den! Mit uns nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim Team Stro­nach und bei Abgeordneten der FPÖ.)

12.11


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Singer zu Wort. – Bitte.

 


12.11.09

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bun­desminister! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Budgetbegleitgesetz setzen wir eine Reihe von Maßnahmen um, die die Regierung im Zuge des Arbeitsmarkt- und Konjunkturgipfels vereinbart hat.

In diesem Zusammenhang möchte ich auf das Wohnbaupaket zu sprechen kommen, weil es aus meiner Sicht ein wichtiger Beitrag zur Belebung der heimischen Konjunktur ist. Unser Finanzminister hat in seiner Budgetrede das Wohnbauprogramm in seinen Grundzügen bereits skizziert und auf die Bedeutung des Paketes für die Wirtschaft hin­gewiesen – auch heute hat er es noch einmal angesprochen.

Worum geht es bei diesem Wohnbaupaket und was sind die Ziele des Programms? – In den kommenden fünf bis sieben Jahren werden damit rund 30 000 Miet- und Eigen­tumswohnungen für etwa 68 000 Personen errichtet. Das Gesamtinvestitionsvolumen beträgt 5,75 Milliarden €, wobei 5 Milliarden € für die Wohnraumschaffung und 750 Mil­lionen € für die siedlungsbezogene Wohninfrastruktur vorgesehen sind.

Das Kernstück dieses Wohnbaupaketes bildet ein Darlehen der Europäischen Investi­tionsbank in der Höhe von 700 Millionen €, die zu 80 Prozent bundesbehaftet sind. Die Finanzmittel können sowohl gemeinnützige als auch gewerbliche Wohnbauträger in An­spruch nehmen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Gewinner sind auf jeden Fall die Mieter, die in Form von langfristig leistbaren Mieten profitieren. Und sichergestellt ist auch, dass die Mittel zusätzlich zur Wohnbauförderung der Länder eingesetzt werden. Damit ist auch ge­währleistet, dass es zu dem gewünschten Effekt, nämlich einer Erhöhung der Wohn­bauleistung kommt und die eingangs erwähnten 30 000 zusätzlichen Wohneinheiten ge­schaffen werden.

Was bedeutet das für die Konjunktur? – Allein dieses Konjunkturpaket wird das Brut­toinlandsprodukt um 0,4 Prozent erhöhen. Und was mich besonders freut, ist, dass auch der Arbeitsmarkt profitiert, nämlich mit zusätzlichen 20 000 Vollzeitarbeitsplätzen.

 


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