mer/innen, ausgenommen Rehabilitationsgeldbezieher/innen und Lehrlinge, beschäftigen und deren Dienstgeberquote gemäß § 31 Abs. 14 Z 3 ASVG die für das davor liegende Jahr festgestellte Branchenquote gemäß § 31 Abs. 14 Z 2 ASVG erreicht oder überschreitet, in Bezug auf das der Feststellung der Dienstgeberquote nachfolgende Kalenderjahr 3,8 v.H. der Beitragsgrundlage.“
II. Im Art. 9 (Änderung des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes) Z 3 lautet § 1a Abs. 5:
„(5) Bei Unterschreitung eines oder mehrerer Zielwerte gemäß Abs. 3 gilt für Dienstgeber, die durchschnittlich mindestens 25 vollversicherte (freie) DienstnehmerInnen, ausgenommen RehabilitationsgeldbezieherInnen und Lehrlinge, beschäftigen und deren Dienstgeberquote gemäß § 31 Abs. 14 Z 3 ASVG die für das davor liegende Jahr festgestellte Branchenquote gemäß § 31 Abs. 14 Z 2 ASVG nicht erreicht, dass sich die Auflösungsabgabe gemäß § 2b Abs. 1 im darauf folgenden Kalenderjahr jeweils auf den doppelten Betrag erhöht.“
Begründung
Durch die vorgeschlagenen Änderungen in den Artikeln 7 und 9 soll als Referenzwert für die Dienstgeberquote jeweils die Branchenquote des Vorjahres und nicht jene des laufenden Jahres festgelegt werden, damit die Dienstgeber die Möglichkeit haben, so zu disponieren, dass sie die maßgebliche Branchenquote erreichen können.
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte. (Abg. Steinbichler begibt sich zum Rednerpult und platziert dort eine Tafel, auf der die Entwicklung der mittleren Jahreseinkommen von Arbeitern – minus 14 –, Angestellten und Vertragsbediensteten – plus 1 – sowie von Beamten – plus 23 – graphisch dargestellt ist.)
12.38
Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Familienminister! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseher auf den Tribünen und vor den Fernsehgeräten zu Hause! Rechnungshofpräsident Moser hat eigentlich sehr eindrucksvoll dieses Budget, das wir hier diskutieren, und auch alle Möglichkeiten, die zwar angenommen werden, aber einnahmenseitig nicht unbedingt eingenommen werden müssen, dargestellt und darauf verwiesen, dass hier natürlich große Fragezeichen mit eingepackt sind.
An vorderster Stelle möchte ich den Dank an alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler richten, die dieses Geld erwirtschaften, und ganz besonders auch an die Unternehmerinnen und Unternehmer, damit wir diese Budgetdebatte überhaupt führen können. (Beifall beim Team Stronach.)
Kanzler Faymann hat von einem strukturellen Nulldefizit gesprochen. Dem gilt es gegenüberzustellen, dass wir eine ständige Neuverschuldung im Staate Österreich haben. Das wird irgendwann dazu führen, dass die Staatsschulden nicht mehr bedienbar sind beziehungsweise wir unseren Kindern und Enkeln einen riesigen Rucksack an Altlasten hinterlassen. Deshalb habe ich diese Tafel aufgestellt, damit wir – das ist, wie ich glaube, sehr budgetrelevant, und weil wir immer von sozialer Ausgewogenheit beim Budget reden – diesen Kaufkraftverlust sehen. Das ist die Titelseite der „Presse“ vom Vorjahr.
Wir haben bei den Arbeitern einen Kaufkraftverlust von 14 Prozent, bei den Angestellten ein Plus von 1 Prozent und bei den Beamten ein Plus von 23 Prozent. Wir sehen al-
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