Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 95

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mer/innen, ausgenommen Rehabilitationsgeldbezieher/innen und Lehrlinge, beschäfti­gen und deren Dienstgeberquote gemäß § 31 Abs. 14 Z 3 ASVG die für das davor lie­gende Jahr festgestellte Branchenquote gemäß § 31 Abs. 14 Z 2 ASVG erreicht oder überschreitet, in Bezug auf das der Feststellung der Dienstgeberquote nachfolgende Ka­lenderjahr 3,8 v.H. der Beitragsgrundlage.“

II. Im Art. 9 (Änderung des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes) Z 3 lautet § 1a Abs. 5:

„(5) Bei Unterschreitung eines oder mehrerer Zielwerte gemäß Abs. 3 gilt für Dienst­geber, die durchschnittlich mindestens 25 vollversicherte (freie) DienstnehmerInnen, ausgenommen RehabilitationsgeldbezieherInnen und Lehrlinge, beschäftigen und de­ren Dienstgeberquote gemäß § 31 Abs. 14 Z 3 ASVG die für das davor liegende Jahr festgestellte Branchenquote gemäß § 31 Abs. 14 Z 2 ASVG nicht erreicht, dass sich die Auflösungsabgabe gemäß § 2b Abs. 1 im darauf folgenden Kalenderjahr jeweils auf den doppelten Betrag erhöht.“

Begründung

Durch die vorgeschlagenen Änderungen in den Artikeln 7 und 9 soll als Referenzwert für die Dienstgeberquote jeweils die Branchenquote des Vorjahres und nicht jene des laufenden Jahres festgelegt werden, damit die Dienstgeber die Möglichkeit haben, so zu disponieren, dass sie die maßgebliche Branchenquote erreichen können.

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte. (Abg. Steinbichler begibt sich zum Rednerpult und platziert dort eine Tafel, auf der die Entwicklung der mittleren Jahreseinkommen von Arbeitern – minus 14 –, Angestellten und Vertragsbediensteten – plus 1 – sowie von Beamten – plus 23 – graphisch darge­stellt ist.)

 


12.38.20

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Familienminister! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Kolleginnen und Kol­legen! Geschätzte Zuseher auf den Tribünen und vor den Fernsehgeräten zu Hause! Rechnungshofpräsident Moser hat eigentlich sehr eindrucksvoll dieses Budget, das wir hier diskutieren, und auch alle Möglichkeiten, die zwar angenommen werden, aber ein­nahmenseitig nicht unbedingt eingenommen werden müssen, dargestellt und darauf ver­wiesen, dass hier natürlich große Fragezeichen mit eingepackt sind.

An vorderster Stelle möchte ich den Dank an alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler richten, die dieses Geld erwirtschaften, und ganz besonders auch an die Unternehme­rinnen und Unternehmer, damit wir diese Budgetdebatte überhaupt führen können. (Bei­fall beim Team Stronach.)

Kanzler Faymann hat von einem strukturellen Nulldefizit gesprochen. Dem gilt es ge­genüberzustellen, dass wir eine ständige Neuverschuldung im Staate Österreich ha­ben. Das wird irgendwann dazu führen, dass die Staatsschulden nicht mehr bedienbar sind beziehungsweise wir unseren Kindern und Enkeln einen riesigen Rucksack an Alt­lasten hinterlassen. Deshalb habe ich diese Tafel aufgestellt, damit wir – das ist, wie ich glaube, sehr budgetrelevant, und weil wir immer von sozialer Ausgewogenheit beim Budget reden – diesen Kaufkraftverlust sehen. Das ist die Titelseite der „Presse“ vom Vor­jahr.

Wir haben bei den Arbeitern einen Kaufkraftverlust von 14 Prozent, bei den Angestell­ten ein Plus von 1 Prozent und bei den Beamten ein Plus von 23 Prozent. Wir sehen al-


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