Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 109

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Damit möchte ich zum Schluss kommen. Der Schluss gilt dem Herrn Finanzminister, dem ich besonders dafür danken möchte, dass er nicht müde wird, stets Reformen vo­ranzutreiben, die für dieses Land notwendig sind. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

13.32


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Scherak. – Bitte.

 


13.32.41

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Herr Rechnungshofprä­sident! Frau Bundesministerin! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Volksanwälte! Wir diskutieren da ja viele unterschiedliche UG. Im Zusammenhang mit der UG, die das Parlament betrifft, herzlichen Dank an den Budgetdienst. Das ist hervorragende Arbeit, die da geleistet wird, und diese ist für uns Abgeordnete im Zusammenhang mit dem Budget sehr wichtig.

Wichtig ist, in diesem Zusammenhang zu sagen, dass wir es zum ersten Mal geschafft haben, im Budgetausschuss die Präsidenten der Höchstgerichte, also von Verfas­sungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof, zu laden. Da wurden wir darauf auf­merksam gemacht, dass es dort mit den Ressourcen entsprechend knapp ist, insbe­sondere der Präsident des Verfassungsgerichtshofs hat uns das gesagt.

Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Holzinger hat gesagt, dass er das beson­ders problematisch findet, weil der VfGH ja viele neue Aufgaben dazubekommen hat. Da sind ja auch wir als Gesetzgeber schuld – Kollege Stefan hat es schon angespro­chen –, der dem Verfassungsgerichtshof diese neuen Aufgaben gegeben hat, sei es die Gesetzesbeschwerde, die etwas unglaublich Wichtiges ist, sei es die Möglichkeit, dass bei Untersuchungsausschüssen der Verfassungsgerichtshof bei Fragen angeru­fen werden kann.

Das Problem ist: Wenn wir nicht in ausreichendem Maß Mittel zur Verfügung stellen, werden sich eben auch die Verfahrensdauern entsprechend verlängern. Der Präsident des Verwaltungsgerichtshofs, Rudolf Thienel, hat gemeint, dass er bei ihm am VwGH den Knackpunkt 2017 sieht und sich das bis dahin ausgehen wird.

VfGH-Präsident Holzinger hat hingegen gesagt, dass es bei ihm am Verfassungsge­richtshof eben jetzt schon weit mehr Gesetzesbeschwerden gibt, als er ursprünglich gedacht hatte. Da haben sie sich offenbar verschätzt, und zusätzlich gibt es ja auch noch, wie gesagt, beim Untersuchungsausschuss die Möglichkeit, den VfGH anzurufen.

Zusätzlich gibt es noch die Mehrbelastung, was Asylsachen angeht, ich glaube, da sind wir uns alle einig. Wir wissen, die Flüchtlingsströme werden nicht so bald abreißen, es wird mehr Verfahren geben. Da gibt es eine interessante Antwort des Verfassungsge­richtshofs in einer Budgetanfrage: Wenn man davon ausgeht, dass im Bereich des Asyl­wesens 1 500 Verfahren anhängig sind, entstehen pro Tag verlängerter Verfahrensdauer 28 000 € zusätzliche Kosten. Diese Kosten entstehen natürlich aus der Grundversor­gung.

So ist es für mich nicht nachvollziehbar, dass wir es, obwohl der Präsident des Verfas­sungsgerichtshofes sagt, er brauche entsprechend mehr finanzielle Mittel, nicht schaf­fen, dem Verfassungsgerichtshof, dem Wächter unserer Verfassung diese zur Verfü­gung zu stellen. Man muss auch dazusagen, da geht es nicht um sonderlich viel, son­dern es geht um sage und schreibe 700 000 €, die notwendig sind.

Die Wichtigkeit des Verfassungsgerichtshofes ist in jedem Land, aber besonders in ei­nem Land wie Österreich gegeben. Wir wissen, wie viele wichtige Dinge der Verfas­sungsgerichtshof entscheidet, weil wir als Parlament teilweise nicht fähig sind, verfas­sungskonforme Gesetze zu beschließen, und genau da ist er besonders wichtig.

 


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