Dementsprechend verstehe ich nicht, dass wir da die finanziellen Mittel nicht zur Verfügung stellen, insbesondere da ja im Nachhinein, wenn sich die Asylverfahren entsprechend verlängern, das Ganze wieder auf uns zurückfällt, weil dann dort Mehrkosten entstehen.
Aus diesem Grund bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend zusätzliche finanzielle Mittelausstattung des Verfassungsgerichtshofs
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird dazu aufgefordert, im Rahmen der mittelfristigen Budgetplanung den Verfassungsgerichtshof mit ausreichenden Budgetressourcen auszustatten um eine Verlängerung der Verfahrensdauern abzuwenden.“
*****
Ich halte das für ganz essenziell, dass wir das machen. Es geht da nicht um viel Geld im Vergleich zum gesamten Budget. Stimmen Sie dem zu, dann ist gewährleistet, dass die großartige Arbeit, die der Verfassungsgerichtshof in Österreich leistet, auch weiterhin in schneller und effizienter Art und Weise gemacht werden kann. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Brosz.)
13.36
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen
betreffend zusätzliche finanzielle Mittelausstattung des Verfassungsgerichtshofs
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (820 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2016 (Bundesfinanzgesetz 2016 - BFG 2016) samt Anlagen (891 d.B.) - TOP 6 - UG 03
Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Dr. Gerhard Holzinger machte im Rahmen des Budgetausschusses eindringlich auf die knappen Finanz- und Personalressourcen des Verfassungsgerichtshofs aufmerksam. Vor allem beklagte er, dass seinem Haus trotz zweier zusätzlicher Aufgaben – die Gesetzesbeschwerde und Anrufungsmöglichkeiten im Rahmen der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse – keine zusätzlichen Mittel dafür zugestanden wurden. Das werde sich auf die Verfahrensdauer auswirken, die in den letzten Jahren gesenkt werden konnte. Im Rahmen der Gesetzesbeschwerde wird Verfahrensparteien in Zivil- und Strafverfahren die Möglichkeit eingeräumt, sich direkt an den Verfassungsgerichtshof zu wenden, wenn sie die Verfassungsmäßigkeit von im Verfahren anzuwendenden Gesetzen anzweifeln. Zudem können Gesetze künftig von jedem ordentlichen Gericht wegen Verfassungswidrigkeit beim VfGH angefochten werden. Der Verfassungsgerichtshof ging ursprünglich von rund 150 zusätzlichen Gesetzesprüfungen aus, es zeigte sich aber, dass bereits im ersten
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