Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 110

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Dementsprechend verstehe ich nicht, dass wir da die finanziellen Mittel nicht zur Verfü­gung stellen, insbesondere da ja im Nachhinein, wenn sich die Asylverfahren entspre­chend verlängern, das Ganze wieder auf uns zurückfällt, weil dann dort Mehrkosten ent­stehen.

Aus diesem Grund bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend zusätz­liche finanzielle Mittelausstattung des Verfassungsgerichtshofs

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird dazu aufge­fordert, im Rahmen der mittelfristigen Budgetplanung den Verfassungsgerichtshof mit ausreichenden Budgetressourcen auszustatten um eine Verlängerung der Verfahrens­dauern abzuwenden.“

*****

Ich halte das für ganz essenziell, dass wir das machen. Es geht da nicht um viel Geld im Vergleich zum gesamten Budget. Stimmen Sie dem zu, dann ist gewährleistet, dass die großartige Arbeit, die der Verfassungsgerichtshof in Österreich leistet, auch weiter­hin in schneller und effizienter Art und Weise gemacht werden kann. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Brosz.)

13.36


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

betreffend zusätzliche finanzielle Mittelausstattung des Verfassungsgerichtshofs

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (820 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoran­schlages für das Jahr 2016 (Bundesfinanzgesetz 2016 - BFG 2016) samt Anlagen (891 d.B.) - TOP 6 - UG 03

Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Dr. Gerhard Holzinger machte im Rahmen des Budgetausschusses eindringlich auf die knappen Finanz- und Personalressourcen des Verfassungsgerichtshofs aufmerksam. Vor allem beklagte er, dass seinem Haus trotz zweier zusätzlicher Aufgaben – die Gesetzesbeschwerde und Anrufungsmöglich­keiten im Rahmen der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse – keine zusätzli­chen Mittel dafür zugestanden wurden. Das werde sich auf die Verfahrensdauer aus­wirken, die in den letzten Jahren gesenkt werden konnte. Im Rahmen der Gesetzesbe­schwerde wird Verfahrensparteien in Zivil- und Strafverfahren die Möglichkeit einge­räumt, sich direkt an den Verfassungsgerichtshof zu wenden, wenn sie die Verfas­sungsmäßigkeit von im Verfahren anzuwendenden Gesetzen anzweifeln. Zudem kön­nen Gesetze künftig von jedem ordentlichen Gericht wegen Verfassungswidrigkeit beim VfGH angefochten werden. Der Verfassungsgerichtshof ging ursprünglich von rund 150 zusätzlichen Gesetzesprüfungen aus, es zeigte sich aber, dass bereits im ersten


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite