Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 131

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Bescheide auszustellen, fast ausschließlich Juristen beschäftigt und keine Personen, die technisches Know-how haben.

Das ist grundsätzlich noch kein Problem, nämlich dann nicht, wenn dieses technische Know-how zugekauft werden kann, wenn man es braucht. Das ist auch genau der Punkt. Das heißt, wenn die Datenschutzbehörde für dieses Kontrollverfahren techni­sches Know-how braucht, dann soll sie sich dieses technische Know-how zukaufen. – So weit, so gut! Schaut man aber im Budget weiter, dann kommt man darauf, dass das Budget für diese externen Datentechniker praktisch nicht vorhanden ist.

Vor einem Jahr hat mir der Bundeskanzler darauf gesagt: Ja, das ist deswegen so ge­ring, weil eigentlich ja die Datenschutzbehörde auf die IKT-Abteilung des Bundeskanz­leramtes zugreifen kann. Das habe ich mit ihm im Ausschuss wieder debattiert. Ich habe gesagt, das geht gar nicht, denn aufgrund der EU-Vorgaben muss die Daten­schutzbehörde strukturell unabhängig sein. Das war ein langes Wortgefecht. Ich habe diese Frage nun schriftlich wieder gestellt, dieses Mal lautet die Antwort anders – also das mit der strukturellen Unabhängigkeit hat man jetzt endlich verstanden –: Die Da­tenschutzbehörde – so heißt es jetzt – kann sich diese Werkleistungen von Dritten, von unabhängigen Sachverständigen zukaufen.

Okay. Wenn man dann aber genauer in das Budget schaut, sieht man, wie viel Geld für diese Sachaufwendungen, nämlich für Werkleistungen Dritter, zur Verfügung steht: Es ist ein Betrag von 2 000 €. – Ich weiß nicht, wer von Ihnen schon jemals in irgendeinem Fachgebiet einen Sachverständigen beauftragt hat. Der wird wissen: Mit 2 000 € kommt man in keinem einzigen Fachgebiet zu einer nachhaltigen Leistung. Es gibt keinen Sach­verständigen, der um diesen Preis ein Gutachten erstellen kann.

Aber die Datenschutzbehörde soll damit sämtliche technische Leistungen, die im Zuge des amtswegigen Kontrollverfahrens bei Überprüfung beispielsweise von Datenlecks notwendig sind, zukaufen. Das ist ein Kontrollmissstand, den man der Datenschutzbe­hörde aufbürdet, der eigentlich untragbar ist und der zeigt, wie man mit dem Daten­schutz in diesem Land umgeht: Sonntagsreden ja, aber wenn es konkret wird, dann gibt man den Behörden nicht die nötigen Mittel, um in einem hochsensiblen Bereich ih­ren Aufgaben nachzukommen.

Ich halte das eigentlich für einen untragbaren Missstand, der so offenkundig im Budget sichtbar ist, dass man sich für diese Budgetierung für die Bundesregierung schämen muss. Wenn man einer Behörde einen gesetzlichen Auftrag gibt, aber sie finanziell nicht so ausstattet, dass sie diesem Auftrag auch nachkommen kann, ist das alleine schon ein Grund, um dieses Budget abzulehnen.

Ich hoffe, dass man nächstes Jahr daraus lernt und dafür sorgt, dass die Datenschutz­behörde in diesen hochsensiblen Punkten ihren Aufgaben wirklich nachkommen kann. Es geht dabei um Dinge, die für Bürgerinnen und Bürger wichtig sind. Ein Beispiel: Wenn man bei einem Wirtschaftsauskunftsdienst gespeichert wird – das sind die, die dann Auskunft über die Bonität geben –, dann sind genau diese Überprüfungen ge­fragt, damit man da rauskommt. Man kriegt sonst keinen Handyvertrag, mitunter keinen Mietvertrag. All das ist Gegenstand dieser Überprüfungsverfahren. 2 000 € stehen der Datenschutzbehörde dafür zur Verfügung!

Damit kann die Datenschutzbehörde ihren gesetzlichen Aufgaben nicht nachkommen! – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen.)

14.43


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Aubauer zu Wort. – Bitte.

 


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