Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 132

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14.43.51

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Ich darf zur wichtigen Arbeit der Volks­anwälte zurückführen. In dreierlei Hinsicht gilt ihr besondere Wertschätzung: Die Volks­anwaltschaft ist in einem Haus angesiedelt, das vorbildhaft barrierefrei umgebaut wur­de, auch um vielen älteren Hilfesuchenden leichteren Zugang zu gewähren. Zweitens: Der Frauenanteil unter den Mitarbeitern liegt bei nahezu 70 Prozent, das ist beispielhaft. (Bei­fall der Abg. Wurm.)

Und das ganz Entscheidende: Die Volksanwaltschaft und ihre Mitarbeiter kümmern sich umfassend um die Sorgen und um die Nöte älterer Menschen, und – was dabei wichtig ist – sie können den Menschen in sehr, sehr vielen Fällen auch helfen.

Worum geht es dabei? – Ältere Menschen erleben oft, dass ihre Bedürfnisse nachran­gig behandelt werden, dass beispielsweise die Kostenübernahme für Krankenbehelfe unklar ist oder notwendige Behelfe steuerlich nicht berücksichtigt werden, dass die ärzt­liche Versorgung – gerade in den Landgebieten, vor allem mit Fachärzten – mangelhaft ist. Entscheidungen zum Pflegegeld sind mitunter nicht nachvollziehbar, und für Men­schen am Lebensende fehlt die notwendige Hospiz- und Palliativversorgung.

Da geht es um Menschen, die vielfach ganz auf sich alleine gestellt und von der digi­talen Welt völlig überfordert sind. Da leistet die Volksanwaltschaft wertvolle und ganz wichtige Arbeit. Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

Überaus vorbildlich ist – das wurde heute bereits angesprochen – der präventive Schutz der Menschenrechte. Die Kommissionen der Volksanwaltschaft haben in den letzten drei Jahren rund 1 400 meist unangekündigte Besuche in Pflegeheimen, in Spitälern, in Psychiatrien absolviert. Und genau das soll ja auch jenen Menschen zugutekommen, die mitunter niemanden haben, der sich um sie kümmert, die hilflos sind, dement sind und die nicht vergessen werden dürfen.

Menschen aller Generationen sollen und dürfen sich an die Volksanwaltschaft wenden. Ein wichtiges Wirkungsziel ist ja der formlose, kostenlose und einfache Zugang für alle. Und mit diesen 9 000 persönlichen Kontakten – sehr eindrucksvoll, beeindruckend! – und vielen, vielen schriftlichen Kontakten und vielen Sprechtagen wird dieses Ziel sehr, sehr eindrucksvoll erreicht.

Was kostet das alles? – Wir sprechen da von 0,01 Prozent der Gesamtauszahlungen des Bundes. Meine Damen und Herren, 0,01 Prozent der Gesamtauszahlungen: Das ist gut angelegtes Geld, wie ich meine. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Wurm.)

14.46


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.

 


14.47.11

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Herr Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Volksanwälte! Ich darf aus Sicht unserer Fraktion auch ganz kurz zum Kapitel Rech­nungshof Stellung nehmen.

Es ist schon richtig, dass bei der Obergrenze der Mittel, die dem Rechnungshof zur Verfügung stehen, mit den 30,8 Millionen der tatsächliche Bedarf von 32,9 Millionen nicht gedeckt werden kann. Vorredner haben bereits darauf hingewiesen, dass daher erneut 2,1 Millionen aus den Rücklagen verwendet werden müssen und damit auch der Rücklagenstand auf 4,6 Millionen sinkt. Wir werden nächstes Jahr, befürchte ich, die­selbe Diskussion haben, da die Regierung aus Sparsamkeitsgründen wieder darauf verweisen wird: Wir können nicht, wir würden eh gerne!, und so weiter. Aber ich möch-


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