Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 187

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sen. Die Aufnahme von Fremden und Flüchtlingen stellt ein nachhaltiges Problem dar. Sowohl der Finanzaufwand als auch die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und in Bezug auf Sozialleistungen sind als nicht überschaubar zu bezeichnen. Die Sicherheit der heimischen Bevölkerung hat in jedem Fall höchste Priorität. – Danke.

17.51


Präsident Karlheinz Kopf: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Dr. Vetter. – Bitte.

 


17.51.49

Abgeordneter Dr. Georg Vetter (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Wenn das öffentliche Leben in einer Stadt wie Brüssel über mehrere Tage lahmgelegt wird, so führt uns das auf dramatische Art und Weise vor Augen, wie wichtig die Kern­aufgaben innere und äußere Sicherheit des Staates sind.

Zur inneren Sicherheit gehört auch die Justiz. Wenn mein Kollege Bernd Schönegger sich bei den Bediensteten der Justiz – der Justitia – für die ausgleichende Gerechtig­keit bedankt hat, so ist in diesem Zusammenhang daran zu erinnern, dass Justitia in der einen Hand die Waage und in der anderen das Schwert hält – das Schwert als Zei­chen der Rechtsdurchsetzung, was wir manchmal vergessen; auch die Rechtsdurch­setzung gehört zur Justiz.

Zur Justiz gehört natürlich auch Geld, ein Budget, was wir meistens hintanstellen. Wir suchen das hehre Recht. Schon im Lateinischen hat es geheißen, iudex non calculat, der Richter rechnet nicht, aber auch die Justiz möchte bezahlt sein.

Wenn heute davon die Rede gewesen ist, dass die Gerichtsgebühren zu einem Teil – die einen rechnen mit 78, die anderen mit 110 Prozent – die Justiz bezahlen, so ist ei­ne Unterscheidung ganz klar zu machen: Ein großer Teil dieser Gebühren sind die Ein­verleibungsgebühren und nicht die Gerichtsgebühren im engeren Sinn. Die Gerichtsge­bühren als solche bringen in Wirklichkeit nur einen relativ geringen Deckungsbeitrag. Dass es so einen Beitrag gibt, halte ich allerdings für völlig richtig, denn diejenigen, die Streit haben und gegeneinander prozessieren, sollen dies auf eigene Kosten tun und nicht auf Kosten des Steuerzahlers, das ist nicht einzusehen.

Ein Wort noch zur Budgetwahrheit: Bei der Justiz weiß man im Vorhinein nie, wie viele Prozesse es geben wird, wie viele Scheidungen es geben wird, wie viele Einverleibun­gen es geben wird, daher halte ich es für völlig richtig, dass man vorsichtig budgetiert – auch das ist ein Budgetgrundsatz, der hier eingehalten wird.

Letzter Punkt: Ich kann mir heute mein Ceterum censeo sparen, da der Rechtsanwalts­tarif angehoben worden ist. – Danke, Herr Minister! (Beifall bei der ÖVP.)

17.54


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Feichtinger. – Bitte.

 


17.54.45

Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ja, die Debatte im Justizbereich kreist um zwei große Blöcke: um die Höhe der Gerichtsgebühren auf der einen Seite und um den Strafvollzug und dessen Kosten auf der anderen Seite.

Was die Höhe der Gerichtsgebühren betrifft, hat es ja schon erste begrüßenswerte Schritte in die richtige Richtung, nämlich im Hinblick auf eine Senkung, gegeben. Was den Strafvollzug betrifft, haben Sie, Herr Bundesminister, im Lichte der Vorkommnisse der letzten Jahre, glaube ich, die richtigen Schritte in die Wege geleitet, wiewohl wir an­erkennen, dass das auf der budgetären Ebene natürlich nicht immer einfach umzuset­zen ist.

 


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