Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, insbesondere jene der Regierungsfraktionen SPÖ und ÖVP, werden auch Sie Ihrer Verantwortung im Sinne der Steuerzahler gerecht! – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.)
19.36
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Mag. Darmann und weiterer Abgeordneter betreffend Ausschluss von NGOs an der Mitwirkung im Asylwesen
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 6, Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (820 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2016 (Bundesfinanzgesetz 2016 – BFG 2016) samt Anlagen (891 d.B.), Untergliederung 11 – Inneres, in der 104. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 24. November 2015
Die für 2016 budgetierten Ausgaben im Bereich Inneres belaufen sich auf 3.027,6 Millionen Euro. Dem Globalbudget 11.03 Recht, Asyl und Migration sind für das Jahr 2016 Ausgaben 667,234 Millionen Euro zu entnehmen. Der größte Teil dieser Erhöhung ergibt sich aus den zusätzlichen Mitteln für die Grundversorgung von Asylwerber im Ausmaß von 420 Mio. EUR.
Dies bedeutet eine immense Belastung der Steuerzahler, die die Verfahren, Unterbringung, Versorgung, aber auch Missbrauch und Verschleppung der Verfahren finanzieren müssen. So werden private Vereine und NGOs gefördert, die es sich praktisch zur Aufgabe gemacht haben, Asylverfahren möglichst lange hinauszuzögern. Außerdem kommt der Steuerzahler auch noch für die Rechtshilfe für Asylwerber auf. Aus der gesamten Asyl- und Fremdenproblematik sind regelrecht neue "Berufe" mit guten Verdienstmöglichkeiten entstanden. Selbst die Medien haben den Missbrauch der Asylindustrie durchschaut, wie der ORF zum Beispiel am 06.08.2015 in der Zeit im Bild 2, Beitrag „Das Geschäft mit den Flüchtlingen“ oder auch die Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 20.04.2015, „Verdienen an den Flüchtlingen“
Es ist eine hoheitliche Aufgabe des Staates, rasche Asylverfahren zu gewährleisten. Das Innenministerium muss dafür Sorge tragen, dass die Verfahren rechtskonform und zügig durchgeführt werden und dieser konterkarierende Wildwuchs abgestellt wird. Asyl muss wieder staatliche Aufgabe sein, statt Wirtschaftszweig für NGOs und Private.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass künftig die Abwicklung des Asylwesens wieder vollständig vom Bundesministerium für Inneres selbst als hoheitliche Aufgabe wahrgenommen wird und die Mittel aus dem Budget für Asyl und Migration nicht für die Mitwirkung von Privaten, Vereinen und NGOs am Asylverfahren und in der Grundversorgung aufgewendet werden.“
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