Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 294

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Wir haben für das Jahr 2016 Ausgaben von knapp 11 Milliarden € geplant. Das sind ge­genüber dem Jahr 2014, wo uns zum letzten Mal Zahlen hiezu vorliegen, zirka 0,75 Mil­liarden € mehr.

Nehmen wir die Beamtenpensionen der UG 23 dazu, die 7,1 Milliarden € an Zuschüs­sen ausmachen, sind wir bei zirka 18 Milliarden €, die wir an Zuschüssen in unserem Pensionssystem brauchen. Die Beamtenpensionen sind dabei um 0,45 Milliarden € ge­genüber dem Jahr 2014 höher dotiert. Sehen wir uns die tatsächliche Entwicklung im heurigen Jahr an, dann sehen wir, dass gerade in der UG 22 der Anstieg von Jänner bis September nur 1,4 Prozent betragen hat und die Ausgaben in der UG 23 gleich ge­blieben sind.

Das hat dazu geführt, dass wir bereits jetzt, im Jahr 2016, die Auszahlungsobergrenze um 350 Millionen € nach unten revidiert haben. Der Budgetdienst weist in seiner Ana­lyse darauf hin: „Die bereits umgesetzten Maßnahmen zur Anhebung des faktischen Pen­sionsantrittsalters dürften besser wirken als ursprünglich angenommen.“

Wo ich mir jedoch schon Sorgen mache, ist, wenn wir 10 Prozent der Mittel, die wir hier an Zuschüssen ausweisen, bereits dazu brauchen, um damit Ausgleichszulagenbezie­herInnen zu bedienen. 10 Prozent der Mittel bedeutet: Weit mehr als wahrscheinlich un­gefähr ein Viertel der BezieherInnen sind bereits darauf angewiesen, dass ihre Eigen­pension durch eine Ausgleichszulage aufgefettet wird.

Wenn wir jetzt anschauen, dass die Prognose für 2016 nach unten korrigiert worden ist, so ist das für die Jahre 2017, 2018 und 2019 noch nicht passiert. Dort wird ein deutlich höherer Anstieg der Pensionsausgaben ausgewiesen, als das BIP wächst. Da­mit haben wir wieder die Diskussion, die ja alle Jahre wieder zum gleichen Zeitpunkt kommt, nämlich über die Finanzierung unseres Pensionssystems.

Darum sollten wir uns vielleicht kurz noch einmal die Zahlen anschauen. Es ist im Jahr 2014, dem Jahr, von dem die letzten Zahlen vorliegen, die Zahl der Alterspensionen von 28 890 auf 30 457 gestiegen. Die vorzeitigen Alterspensionen nach langer Versi­cherungsdauer, sprich die Hacklerregelung ist von 5 586 Zugängen auf 4 299 gesun­ken. Die Langzeitversichertenregelung ist von 25 554 auf 17 547 gesunken. Und die Kor­ridorpension ist leicht von 5 832 auf 6 267 angestiegen.

Wer jetzt nicht weiß, was sich hinter diesen Zahlen verbirgt: Das heißt ganz einfach, wir haben sehr viele Pensionsreformen gemacht, wo die Menschen heute noch nicht wissen, was das genau bedeutet. Fakt ist, die Menschen gehen später in Pension. Viel­leicht kurz noch einmal die Zahlen: Die Pensionsversicherungsanstalt überweist Mittel von 31,4 Milliarden €, davon beträgt der Zuschuss 5,7 Milliarden €. Die Versicherung der Eisenbahner: 0,8 Milliarden € die Auszahlungen, 0,35 Milliarden € beträgt der staat­liche Zuschuss. Die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft: 3,3 Milliarden € die Auszahlungen, 1,7 Milliarden € beträgt der Zuschuss. Die Sozialversicherungsan­stalt der Bauern: 2 Milliarden € die Auszahlungen, 1,6 Milliarden € beträgt der Zuschuss. In der UG 23 9 Milliarden € die Auszahlungen, 6,7 Milliarden € beträgt der Zuschuss.

Kollege Wöginger, deshalb: Wo funktioniert die Umverteilung nicht? (Beifall bei der SPÖ.)

11.52


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gamon. – Bitte.

 


11.52.38

Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Sehr geehrter Herr Minister! Die Pensionen sind sicher! – Das hört man ja relativ oft, auch in letzter Zeit immer wieder, in diversen SPÖ-Aussendungen und ihr naheste­henden Organisationen. Dabei stützt man sich hier gerne auf diese Momentaufnahme des Budgets, die vielleicht jetzt gar nicht so schlimm ausschaut. Wie Herr Kollege Vogl


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