Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 297

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standsalters entsprechend der steigenden Lebenserwartung Budgeteinsparungen von mehr als der Hälfte des prognostizierten Anstiegs bei den Pensionsausgaben in den nächsten 50 Jahren bewirken kann.

Insbesondere hebt die EU-Kommission hervor, dass „[b]ei der Anhebung des tat-säch­lichen Pensionsantritts- bzw. Renteneintrittsalters […] nicht darum [geht], die Interes­sen der Jungen gegen die der Alten auszuspielen, sondern um das richtige Verhältnis zwischen beiden. Wenn die Menschen ein paar der durch die gestiegene Lebenser­wartung gewonnenen Jahre weiter im Berufsleben bleiben, bedeutet das nicht, dass äl­tere Menschen – zum Nutzen der jungen – um ihren wohlverdienten Ruhestand ge­bracht werden. Es bedeutet auch nicht, dass ältere Arbeitskräfte Jobs besetzt halten, die sonst für jüngere zur Verfügung stünden. Die Mitgliedstaaten mit der höchsten Er­werbsquote für ältere Arbeitskräfte verzeichnen zum Teil auch die niedrigsten Quoten bei der Jugendarbeitslosigkeit. Langfristig ist die Anzahl der Arbeitsplätze keine feste Größe, sondern hängt vor allem vom Angebot an qualifizierten Arbeitskräften ab, was wiederum ein wichtiger Wachstumsmotor ist. Die gestiegene Verfügbarkeit erfahrener, älterer Arbeitskräfte wird das Wachstumspotenzial Europas erhöhen und dadurch mehr Chancen und bessere Lebensbedingungen für Junge und Alte schaffen. Bessere Chan­cen für Menschen jeden Alters lautet auch das Ziel des Europäischen Jahres des akti­ven Alterns und der Solidarität zwischen den Generationen 2012.“

Um die Lebenserwartung entsprechend zu berücksichtigen müsste ein neues Modell der Pensionsberechnung als Grundlage genommen werden. Ein solches Modell würde auf dem Prinzip der Lebenspensionssumme beruhen, die auf Basis der Pensionskon­togutschrift, des Pensionsreferenz-Antrittsalter (z.B. 65 Jahre) und der Lebenserwar­tung nach derzeitigem Stand berechnet wird. Jeder frühere Pensionsantritt oder jede Verlängerung der Lebenserwartung führt zu einer längeren Zahlungsdauer und damit zu einer geringeren Startpension. Umgekehrt erhöht sich die Pension, bei einem einem späteren Antritt der Pension. Mit einer solchen Änderung geht auch eine Flexibilisie­rung des Pensionsantritts einher. Wenn der Pensionsantritt in diesem Sinne flexibel gestaltet wird, ist der Wegfall von Zuverdienstgrenzen und die Möglichkeit einer Teil­pension erforderlich, um Chancen einer weiteren Beschäftigung zu geben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regie­rungsvorlage vorzulegen, der einen Pensionsautomatismus vorsieht, sodass das Pen­sionsantrittsalter dynamisch an verschiedene demographische und wirtschaftliche Kenn­zahlen, insbesondere an die steigende Lebenserwartung, aber auch die Erwerbsbeteili­gung älterer Arbeitnehmer_innen und die Produktivität, angepasst wird.“

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Hofinger. – Bitte.

 


11.57.01

Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Gamon, es freut mich zu hören, dass Sie sich an unsere Ideen anlehnen. Es ist natürlich mit dem Pensionsautomatismus so eine Sache.

Unser Gesundheitssystem ist an sich weltweit sehr gut aufgestellt. Ich glaube, wir kön­nen wirklich darauf stolz sein. Ich möchte meinen Redebeitrag aber auch Richtung Pen-


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