Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 369

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Mit dem BVA 2016 erhöhen sich die nicht oder nur sehr bedingt familienrelevanten Leistungen sogar auf nunmehr 1,35 Mrd Euro.

Setzt man nun diese „zweckentfremdeten“ Leistungen aus dem FLAF in Relation zu den seitens der Dienstgeber jährlich zu leistenden Zahlungen an den FLAF, so zeigt sich, dass in etwa jeder fünfte Euro dieser Beiträge an der ursprünglichen Intention des FLAF vorbeigeschleust wird.

Univ.-Prof. Wolfgang Mazal bringt die diesbezügliche Problematik auf den Punkt, wenn er feststellt:

„Politisch war die Einführung des Dienstgeberbeitrags mit dem Ausgleich der unterhalts­spezifischen Last legitimiert. Die Bereitschaft, eine Abgabe im Interesse der Familien­förderung zu akzeptieren ist so gesehen politisch mit der Bereitschaft verknüpft, zum un­terhaltsspezifischen Lastenausgleich beizutragen;

Wenn Leistungen des FLAF auch anderen Zwecken dienen, findet eine schleichende Ver­fremdung statt und wird der FLAF politisch zu einem allgemeinen „Puffer für Finanz­politik“, als den ihn Badelt bezeichnet hat.“

Quelle: „Meilensteine der österreichischen Familien- und Jugendpolitik 1984 bis 2014“ in Broschüre „30 Jahre für Familien und Jugend“

Anstatt – wie seit Jahren versprochen – endlich die „Quersubventionierung“ über den FLAF von Bereichen, die in die Zuständigkeit anderer Ressorts fallen, endlich zu been­den, wird sich mit Inkrafttreten des Budgetbegleitgesetzes 2016 die Einnahmensitua­tion des FLAF durch eine Senkung der Dienstgeberbeiträge zusätzlich verschlechtern.

Durch die anhaltende Quersubventionierung zweckfremder Maßnahmen durch den FLAF sowie durch eine zeitgleiche Verschlechterung der Einnahmensituation des FLAF wer­den die Familien zu doppelten Verlierern.

Die unterfertigten Abgeordneten sind sich der Bedeutung einer dringenden Entlastung der heimischen Wirtschaft unter anderem durch eine Senkung der Lohnnebenkosten bewusst, eine solche darf jedoch nicht auf dem Rücken der Familien ausgetragen wer­den.

Aus diesem Grund ist es unumgänglich, den Familien endlich jene mittlerweile 1,35 Mrd. Euro, die seit Jahren den Familien durch Zweckentfremdung vorenthalten werden, „zu­rückzugeben“!

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Familien und Jugend wird aufgefordert, mit den jeweils zu­ständigen Bundesministern in Verhandlungen zu treten, um spätestens ab dem Budget für das Jahr 2017 sicherzustellen, dass die Mittel des Familienlastenausgleichsfonds wieder zur Gänze dem Zweck der Finanzierung von familienrelevanten Leistungen zur Verfügung stehen.“

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Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Strasser. – Bitte.

 


16.17.05

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Geschätz­te Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und


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