Mit dem BVA 2016 erhöhen sich die nicht oder nur sehr bedingt familienrelevanten Leistungen sogar auf nunmehr 1,35 Mrd Euro.
Setzt man nun diese „zweckentfremdeten“ Leistungen aus dem FLAF in Relation zu den seitens der Dienstgeber jährlich zu leistenden Zahlungen an den FLAF, so zeigt sich, dass in etwa jeder fünfte Euro dieser Beiträge an der ursprünglichen Intention des FLAF vorbeigeschleust wird.
Univ.-Prof. Wolfgang Mazal bringt die diesbezügliche Problematik auf den Punkt, wenn er feststellt:
„Politisch war die Einführung des Dienstgeberbeitrags mit dem Ausgleich der unterhaltsspezifischen Last legitimiert. Die Bereitschaft, eine Abgabe im Interesse der Familienförderung zu akzeptieren ist so gesehen politisch mit der Bereitschaft verknüpft, zum unterhaltsspezifischen Lastenausgleich beizutragen;
Wenn Leistungen des FLAF auch anderen Zwecken dienen, findet eine schleichende Verfremdung statt und wird der FLAF politisch zu einem allgemeinen „Puffer für Finanzpolitik“, als den ihn Badelt bezeichnet hat.“
Quelle: „Meilensteine der österreichischen Familien- und Jugendpolitik 1984 bis 2014“ in Broschüre „30 Jahre für Familien und Jugend“
Anstatt – wie seit Jahren versprochen – endlich die „Quersubventionierung“ über den FLAF von Bereichen, die in die Zuständigkeit anderer Ressorts fallen, endlich zu beenden, wird sich mit Inkrafttreten des Budgetbegleitgesetzes 2016 die Einnahmensituation des FLAF durch eine Senkung der Dienstgeberbeiträge zusätzlich verschlechtern.
Durch die anhaltende Quersubventionierung zweckfremder Maßnahmen durch den FLAF sowie durch eine zeitgleiche Verschlechterung der Einnahmensituation des FLAF werden die Familien zu doppelten Verlierern.
Die unterfertigten Abgeordneten sind sich der Bedeutung einer dringenden Entlastung der heimischen Wirtschaft unter anderem durch eine Senkung der Lohnnebenkosten bewusst, eine solche darf jedoch nicht auf dem Rücken der Familien ausgetragen werden.
Aus diesem Grund ist es unumgänglich, den Familien endlich jene mittlerweile 1,35 Mrd. Euro, die seit Jahren den Familien durch Zweckentfremdung vorenthalten werden, „zurückzugeben“!
Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Familien und Jugend wird aufgefordert, mit den jeweils zuständigen Bundesministern in Verhandlungen zu treten, um spätestens ab dem Budget für das Jahr 2017 sicherzustellen, dass die Mittel des Familienlastenausgleichsfonds wieder zur Gänze dem Zweck der Finanzierung von familienrelevanten Leistungen zur Verfügung stehen.“
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Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Strasser. – Bitte.
16.17
Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und
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