Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 368

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Meine Damen und Herren der ÖVP, Sie verabschieden sich gänzlich von der Fami­lienpolitik! (Beifall bei der FPÖ.)

Wir Freiheitlichen sind solidarisch mit unseren Familien. Wir haben Familien, Vater/Mut­ter/Kind-Familien, alleinerziehende Familien, die nahe an der Armutsgrenze sind. Wir werden sicher nicht sagen, wir müssen weiß Gott wohin Entwicklungshilfe leisten, wir lassen uns nicht davon abbringen: Solang wir hier in unserem Land an der Armutsgrenze lebende Familien haben, gehören diese an erster Stelle berücksichtigt! Das ist unsere Zukunft, meine Damen und Herren! Sie reden ja auch immer wieder davon, wie wichtig die Familie ist. Tun Sie etwas! Bleiben Sie nicht bei Worten, machen Sie etwas!

Unsere Unterstützung haben Sie, wenn endlich etwas für die Familien geschieht. (Bei­fall bei der FPÖ.)

16.17


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller und weiterer Abgeordneter betreffend sofortige Be­endigung der Zweckentfremdung der Mittel des Familienlastenausgleichsfonds! – UG 25

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 6: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (820 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoran­schlages für das Jahr 2016 (Bundesfinanzgesetz 2016 - BFG 2016) samt Anlagen (891 d.B.)

Seit Jahren werden aus dem Familienlastenausgleichsfonds mehr als eine Mrd Euro jährlich an verschiedenen Beiträgen geleistet, die nur bedingt oder „in keiner Weise mehr mit dem Konzept des Ausgleichs für unterhaltsbezogene finanzielle Lasten ver­bunden sind“ (Anm.: siehe S. 15 f Broschüre 30 Jahre Familienministerium).

Dabei geht es unter anderem um Beiträge zur Schüler/Studenten Unfallversicherung; Pensionsbeiträge für Wahl und Pflegekinder oder um Pensionsbeiträge für Kindererzie­hungszeiten, für Pflegepersonen von Behinderten, Wochengeld.

Die diesbezüglichen Budgetzahlen stellen sich wie folgt dar:

2011 Erfolg     2012 Erfolg     2013 Erfolg     2014 Erfolg     2015 BVA        2016 BVA

1,298                 1,186                 1,236                 1,369                 1,250                 1,350

Anm.: Beträge in Mrd Euro

Die Verringerung des Anteils der Kostentragung durch den FLAF für nicht oder nur teil­weise familienrelevante Leistungen haben sich SPÖ und ÖVP bereits in der letzten Ge­setzgebungsperiode zum Ziel gesetzt. So war schon im Teilheft UG 25 des Bundes­voranschlages 2013 in diesem Zusammenhang als eine „wesentliche Maßnahme“ an­gekündigt:

„Verhandlungen mit den anderen Ressorts über die Verminderung der Bereitstellung von Mitteln für die Finanzierung von bedingt bzw. teilweise familienrelevanten Leistun­gen durch den Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (FLAF)“

Exakt die identen Inhalte waren auch in den Teilheften der Budgets für die Jahre 2014 und 2015 aber auch 2016 enthalten, entsprechende angekündigte Verhandlungen dürf­ten jedoch – wie die oben dargelegten Zahlen zeigen - bis dato noch nicht von Erfolg ge­krönt gewesen sein.

Genau das Gegenteil ist der Fall!

 


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