Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 391

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

FPÖ. – Abg. Kitzmüller – in Richtung ÖVP –: … mitstimmen! Kein Problem! – Zwi­schenruf des Abg. Walter Rosenkranz.)

Herr Klubobmann Lopatka wird noch deutlicher, wenn er in diesem Interview klarstellt, dass Österreich „nicht auf eine Lösung dieser Frage auf europäischer Ebene warten“ soll. „Vielmehr müssten auch im Alleingang alle Änderungen, die gemäß EU-Recht mög­lich seien, umgesetzt werden. Auch wenn dabei riskiert werde, dass eine derartige Neu­regelung dann auf EU-Ebene aufgehoben werde.“ (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Kitz­müller: Antrag! – Abg. Haider: Das gefällt ihnen nur …!)

Nun, Abgeordnete der ÖVP, jetzt können Sie beweisen, ob Sie zu dem stehen, wovon Sie sprechen. Deshalb bringe ich jetzt auch einen Antrag ein (Rufe und Gegenrufe zwi­schen den Abgeordneten Schönegger, Haider und Schimanek):

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpas­sung der Familienbeihilfe für Kinder im Ausland an die jeweiligen Lebenshaltungskos­ten

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu­zuleiten, die vorsieht, dass die Familienbeihilfe für Kinder, die im EU/EWR-Raum leben und deren Eltern in Österreich arbeiten, auf das Niveau der tatsächlichen Lebenshal­tungskosten im jeweiligen Land angepasst wird.“

*****

Ich bitte um Ihre Unterstützung. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Kitzmüller: Das werden wir machen müssen! Das wird die Nagelprobe!)

17.33


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Mühlberghuber soeben einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Edith Mühlberghuber und weiterer Abgeordneter betreffend Anpas­sung der Familienbeihilfe für Kinder im Ausland an die jeweiligen Lebenshaltungskos­ten – UG 25

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 6: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (820 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoran­schlages für das Jahr 2016 (Bundesfinanzgesetz 2016 - BFG 2016) samt Anlagen (891 d.B.)

Für Kinder, die im EU/EWR-Raum leben und deren Eltern in Österreich arbeiten, muss die österreichische Familienbeihilfe ausbezahlt werden, ohne dass dabei die tatsächli­chen Lebenshaltungskosten im jeweiligen Ausland berücksichtigt werden.

Bereits im Jahr 2010 kritisierte der damalige Staatssekretär und nunmehrige Klubob­mann Reinhold Lopatka die Tatsache, dass die nicht erfolgende Anpassung der Fami­lienbeihilfe für Kinder, die in Ländern mit niedrigerer Familienbeihilfe als in Österreich leben, zu hohen Differenzzahlungen unabhängig von den dortigen Lebenshaltungskos­ten führt.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite