FPÖ. – Abg. Kitzmüller – in Richtung ÖVP –: … mitstimmen! Kein Problem! – Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.)
Herr Klubobmann Lopatka wird noch deutlicher, wenn er in diesem Interview klarstellt, dass Österreich „nicht auf eine Lösung dieser Frage auf europäischer Ebene warten“ soll. „Vielmehr müssten auch im Alleingang alle Änderungen, die gemäß EU-Recht möglich seien, umgesetzt werden. Auch wenn dabei riskiert werde, dass eine derartige Neuregelung dann auf EU-Ebene aufgehoben werde.“ (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Kitzmüller: Antrag! – Abg. Haider: Das gefällt ihnen nur …!)
Nun, Abgeordnete der ÖVP, jetzt können Sie beweisen, ob Sie zu dem stehen, wovon Sie sprechen. Deshalb bringe ich jetzt auch einen Antrag ein (Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Schönegger, Haider und Schimanek):
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung der Familienbeihilfe für Kinder im Ausland an die jeweiligen Lebenshaltungskosten
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass die Familienbeihilfe für Kinder, die im EU/EWR-Raum leben und deren Eltern in Österreich arbeiten, auf das Niveau der tatsächlichen Lebenshaltungskosten im jeweiligen Land angepasst wird.“
*****
Ich bitte um Ihre Unterstützung. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Kitzmüller: Das werden wir machen müssen! Das wird die Nagelprobe!)
17.33
Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Mühlberghuber soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Edith Mühlberghuber und weiterer Abgeordneter betreffend Anpassung der Familienbeihilfe für Kinder im Ausland an die jeweiligen Lebenshaltungskosten – UG 25
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 6: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (820 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2016 (Bundesfinanzgesetz 2016 - BFG 2016) samt Anlagen (891 d.B.)
Für Kinder, die im EU/EWR-Raum leben und deren Eltern in Österreich arbeiten, muss die österreichische Familienbeihilfe ausbezahlt werden, ohne dass dabei die tatsächlichen Lebenshaltungskosten im jeweiligen Ausland berücksichtigt werden.
Bereits im Jahr 2010 kritisierte der damalige Staatssekretär und nunmehrige Klubobmann Reinhold Lopatka die Tatsache, dass die nicht erfolgende Anpassung der Familienbeihilfe für Kinder, die in Ländern mit niedrigerer Familienbeihilfe als in Österreich leben, zu hohen Differenzzahlungen unabhängig von den dortigen Lebenshaltungskosten führt.
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