Lopatka schlug daher vor, die Bemessung der Zahlungen, die von Österreich erfolgen, an die Lebenshaltungskosten in dem Land, in dem das Kind lebt, zu binden. (Presse vom 5.5.2010)
Bedenken in rechtlicher Hinsicht kann entgegnet werden, dass Verfassungs- und Europarechtsexperten die Meinung vertreten, dass bei entsprechender Ausgestaltung im Sinne einer diskriminierungsfreien Regelung eine Kürzung der Familienbeihilfe rechtskonform wäre.
So ist in diesem Zusammenhang auf der homepage von Klubobmann Lopatka folgendes zu lesen:
„Ich würde es gerechter empfinden, wenn die Familienbeihilfe, sich sowohl in Österreich als auch im Ausland an den Lebenshaltungskosten orientieren würde.
Ich freue mich, dass viele sachkundige Universitätsprofessoren, wie Europarechtler Franz Leidenmühler von der Uni-Linz, Arbeitrechtprofessor Franz Marhold von der Uni-Graz, Sozialrechtler Wolfgang Mazal und Verfassungsjurist Heinz Mayer von der Uni Wien, davon ausgehen, dass es eine rechtliche Möglichkeit gibt, diese Idee auch europarechtskonform umzusetzen.“
Eine Anpassung der Familienbeihilfe für Kinder, die
im EU/EWR-Raum leben und deren Eltern in Österreich arbeiten, an die
tatsächlichen Lebenshaltungskosten ist einerseits sozial
gerechtfertigt und ermöglicht andererseits enorme Einsparungen.
„Wenn die Zahlungen auf das Niveau der jeweiligen Lebenshaltungskosten im
betreffenden Land zurückgeschraubt werden, würde sich Österreich
für rund 41.000 Kinder etwa
50 Millionen Euro sparen“, so Lopatka im Gespräch mit der
„Presse“ vom 5.5.2010.
Unterstützung für diese Position fand Reinhold Lopatka nunmehr kürzlich in Person seines Parteikollegen Außenminister Sebastian Kurz, der in Zusammenhang mit entsprechenden Diskussionen in Großbritannien feststellte, dass „eines der Probleme, das Großbritannien hier angesprochen habe und auch in Österreich bestehe, die Auszahlung der Familienbeihilfe ins Ausland sei. So würden zum Beispiel für zwei Kinder eines Rumänen, der in Österreich arbeitet, dessen Kinder aber in Rumänien leben, rund 300 Euro monatlich überwiesen. Das entspricht fast dem rumänischen Durchschnittseinkommen."
„Hier seien die Sozialsysteme und Einkommensverhältnisse in der EU höchst unterschiedlich. Das sei nicht nur eine Herausforderung für unsere Systeme, sondern führe zu einer "massiven Verzerrung in vielen Ländern, in denen diese Beihilfen fließen".
Ich halte daher sehr viel von den britischen Vorschlägen, dieses System zu überdenken und zum Beispiel die Familienbeihilfe zu valorisieren und an das ortsübliche Niveau in den jeweiligen Staaten anzugleichen." (APA249/13. Juni 2015)
Erst vor wenigen Tagen, am 6. November dieses Jahres stellte Klubobmann Lopatka in einem Interview mit der Tageszeitung „Die Presse“ in diesem Zusammenhang unmissverständlich fest: „Die Erwartungshaltung der Klubobleute ist, dass wir vom Reden zum Tun kommen. Es gebe den „massiven Wunsch“, zu einer Änderung zu kommen.“
Und Klubobmann Lopatka wird noch deutlicher, wenn er in eben diesem Interview klarlegt, dass „Österreich nicht auf eine Lösung dieser Frage auf europäischer Ebene warten soll. Vielmehr müssten auch im Alleingang alle Änderungen, die gemäß EU-Recht möglich seien, umgesetzt werden. Auch wenn dabei riskiert werde, dass eine derartige Neuregelung dann auf EU-Ebene aufgehoben werde.“
Dass hier Handlungsbedarf besteht, zeigen die ständig steigenden Zahlen. So hat Österreich im Jahr 2014 223 Millionen Euro Familienbeihilfe an im EU-Ausland lebende Kinder ausbezahlt, deren Eltern in Österreich arbeiten. Im Jahr zuvor waren es 207 Mio. Euro.
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