Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 392

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Lopatka schlug daher vor, die Bemessung der Zahlungen, die von Österreich erfolgen, an die Lebenshaltungskosten in dem Land, in dem das Kind lebt, zu binden. (Presse vom 5.5.2010)

Bedenken in rechtlicher Hinsicht kann entgegnet werden, dass Verfassungs- und Eu­roparechtsexperten die Meinung vertreten, dass bei entsprechender Ausgestaltung im Sinne einer diskriminierungsfreien Regelung eine Kürzung der Familienbeihilfe rechts­konform wäre.

So ist in diesem Zusammenhang auf der homepage von Klubobmann Lopatka folgen­des zu lesen:

„Ich würde es gerechter empfinden, wenn die Familienbeihilfe, sich sowohl in Öster­reich als auch im Ausland an den Lebenshaltungskosten orientieren würde.

Ich freue mich, dass viele sachkundige Universitätsprofessoren, wie Europarechtler Franz Leidenmühler von der Uni-Linz, Arbeitrechtprofessor Franz Marhold von der Uni-Graz, Sozialrechtler Wolfgang Mazal und Verfassungsjurist Heinz Mayer von der Uni Wien, davon ausgehen, dass es eine rechtliche Möglichkeit gibt, diese Idee auch europa­rechtskonform umzusetzen.“

Eine Anpassung der Familienbeihilfe für Kinder, die im EU/EWR-Raum leben und de­ren Eltern in Österreich arbeiten, an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten ist einer­seits sozial gerechtfertigt und ermöglicht andererseits enorme Einsparungen. „Wenn die Zahlungen auf das Niveau der jeweiligen Lebenshaltungskosten im betreffenden Land zurückgeschraubt werden, würde sich Österreich für rund 41.000 Kinder etwa
50 Millionen Euro sparen“, so Lopatka im Gespräch mit der „Presse“ vom 5.5.2010.

Unterstützung für diese Position fand Reinhold Lopatka nunmehr kürzlich in Person seines Parteikollegen Außenminister Sebastian Kurz, der in Zusammenhang mit ent­sprechenden Diskussionen in Großbritannien feststellte, dass „eines der Probleme, das Großbritannien hier angesprochen habe und auch in Österreich bestehe, die Auszah­lung der Familienbeihilfe ins Ausland sei. So würden zum Beispiel für zwei Kinder ei­nes Rumänen, der in Österreich arbeitet, dessen Kinder aber in Rumänien leben, rund 300 Euro monatlich überwiesen. Das entspricht fast dem rumänischen Durchschnitts­einkommen."

„Hier seien die Sozialsysteme und Einkommensverhältnisse in der EU höchst unterschied­lich. Das sei nicht nur eine Herausforderung für unsere Systeme, sondern führe zu ei­ner "massiven Verzerrung in vielen Ländern, in denen diese Beihilfen fließen".

Ich halte daher sehr viel von den britischen Vorschlägen, dieses System zu überden­ken und zum Beispiel die Familienbeihilfe zu valorisieren und an das ortsübliche Ni­veau in den jeweiligen Staaten anzugleichen." (APA249/13. Juni 2015)

Erst vor wenigen Tagen, am 6. November dieses Jahres stellte Klubobmann Lopatka in einem Interview mit der Tageszeitung „Die Presse“ in diesem Zusammenhang unmiss­verständlich fest: „Die Erwartungshaltung der Klubobleute ist, dass wir vom Reden zum Tun kommen. Es gebe den „massiven Wunsch“, zu einer Änderung zu kommen.“

Und Klubobmann Lopatka wird noch deutlicher, wenn er in eben diesem Interview klar­legt, dass „Österreich nicht auf eine Lösung dieser Frage auf europäischer Ebene war­ten soll. Vielmehr müssten auch im Alleingang alle Änderungen, die gemäß EU-Recht möglich seien, umgesetzt werden. Auch wenn dabei riskiert werde, dass eine derartige Neuregelung dann auf EU-Ebene aufgehoben werde.“

Dass hier Handlungsbedarf besteht, zeigen die ständig steigenden Zahlen. So hat Öster­reich im Jahr 2014 223 Millionen Euro Familienbeihilfe an im EU-Ausland lebende Kin­der ausbezahlt, deren Eltern in Österreich arbeiten. Im Jahr zuvor waren es 207 Mio. Euro.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite