tig, dass, selbst wenn es nur 220 € sind, im Bereich des Kinderfreibetrages endlich auch ein Schritt gesetzt wurde. Dass wir diesen erhöht haben, ist, so glaube ich, ebenfalls wichtig.
Wichtig ist auf alle Fälle, dass wir den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen forcieren, damit die Menschen Beruf und Familie entsprechend vereinbaren können. Ich denke, dieses Budget zeigt einen klaren Weg im Bereich des Ausbaus, aber auch finanzielle Hilfe für die Familie. Ich glaube, hier stärken wir die Familien; wir sollten diesen Weg fortsetzen. (Beifall bei der SPÖ.)
17.28
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mühlberghuber. – Bitte.
17.28
Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Budget der Untergliederung Familien und Jugend besteht in erster Linie aus dem Budget des Familienlastenausgleichsfonds.
Über den FLAF ist heute schon viel gesprochen worden. Aus diesem Fonds wird auch die Familienbeihilfe gezahlt. 3,3 Milliarden € werden 2016 für etwa 1,7 Millionen Kinder und Jugendliche ausgegeben. Auch für Kinder, die im EU-/EWR-Raum leben und deren Eltern in Österreich arbeiten, muss die Familienbeihilfe ausbezahlt werden, ohne dass dabei die tatsächlichen Lebenshaltungskosten im jeweiligen Ausland berücksichtigt werden.
Insgesamt bezogen im Jahr 2014 über 24 000 im Ausland lebende Kinder die österreichische Familienbeihilfe. Somit wurden 223 Millionen € überwiesen – das sind um 16 Millionen € mehr als im Jahr zuvor, im Jahr 2013.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sinnvoll wäre es, die Zahlungen aus Österreich an das Niveau der Lebenshaltungskosten des jeweiligen Landes anzupassen. (Beifall bei der FPÖ.) Eine Anpassung der Familienbeihilfe an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten wäre einerseits sozial gerechtfertigt und würde andererseits Einsparungen in Millionenhöhe bringen.
Jetzt muss ich aber zur ÖVP kommen: Bereits im Jahr 2010 hat der damalige Staatssekretär und nunmehrige Klubobmann Lopatka vorgeschlagen, die Bemessung der Zahlungen, die von Österreich erfolgen, an die Lebenshaltungskosten in jenem Land, in dem das Kind lebt, zu binden. (Abg. Kitzmüller: Sehr vernünftig war das!)
Am 13. Juni 2015 berichtete „Die Presse“ über die hohen Zahlungen an Familienbeihilfe, die ins Ausland fließen, und Herr Außenminister Sebastian Kurz sagt dazu Folgendes:
„Österreich überweist für zwei Kinder unter zehn Jahren“ – die in Rumänien leben – „300 Euro. Die rumänische Familienbeihilfe macht nur 30 Euro aus.“
Der Herr Außenminister spricht von Sofortmaßnahmen (Abg. Kitzmüller: Ja!), und er sagt:
„Wir sehen das wie die Briten: Großbritannien will Reformen innerhalb der EU, und das muss (…) rasch gelingen.“ (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Kitzmüller: Eben!)
Kürzlich, nämlich am 6. November, stellte Klubobmann Lopatka in einem Interview mit der Tageszeitung „Die Presse“ in diesem Zusammenhang unmissverständlich fest – ich zitiere –:
„,Die Erwartungshaltung der Klubobleute ist, dass wir vom Reden zum Tun kommen‘. (…) Es gebe den ,massiven Wunsch‘, zu einer Änderung zu kommen.“ (Beifall bei der
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