Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 400

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(Sich in Richtung ÖVP-Bankreihen wendend:) Aber Sie sehen es nicht so, ich weiß es, Sie können es nicht so sehen, und ich fordere Sie auf, da wirklich umzudenken und sich auch selbst klarzumachen, dass es da um den Kern geht – eigentlich um den Kern auch Ihrer Weltanschauung, aber auch um den Kern unseres Landes! (Anhaltender Beifall bei der FPÖ sowie Beifall des Abg. Gerhard Schmid.)

17.48


Präsident Karlheinz Kopf: Zur Untergliederung 25: Familien und Jugend, liegen mir kei­ne weiteren Wortmeldungen mehr vor.

Die Beratungen zu diesem Themenbereich sind daher beendet.

17.48.26UG 30: Bildung und Frauen

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zur Verhandlung der Untergliederung 30: Bil­dung und Frauen.

Als erster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz zu Wort. – Bitte.

 


17.48.44

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Ja, Budget Bildung: Wir wissen, dass es in der Bildung einiges an diskutierenswerten Dingen gibt, auch die Fragen, wie die Sonderfinanzie­rung in unserem Bildungssystem erfolgen wird, wie effizient Geld eingesetzt wird.

Es liegt seit Kurzem ein sogenanntes Papier vor, von dem man sagt, darin sei eine Bil­dungsreform beschrieben. – Nun, es sind Absichtserklärungen und Überschriften; mehr ist es nicht. Ich möchte mich jetzt im Detail mit einem Thema beschäftigen. Herr Staats­sekretär Mahrer, den ich heute bereits schon in der Debatte zu Kunst und Kultur zitiert habe, hat gemeint, diese Bildungsreform, dieses Papier, sei „fast geil“. – Na ja, ich weiß nicht, wie er da seinen Horizont zieht, was er da empfindet.

Eines möchte ich hier jedenfalls schon einmal ganz klar herausarbeiten: Was ist denn von dieser Schulverwaltungsreform geblieben, von der Überschrift „Bildungsdirektion“? – Das Wort „Bildungsdirektion“, das haben wir schon gehört, gibt es schon seit Frau Mi­nisterin Schmied, und das Ganze löst jetzt den Landesschulrat ab.

Der Landesschulrat ist ein Organ der mittelbaren Bundesverwaltung mit dem Landes­hauptmann als Präsidenten; dort, wo es verfassungsmäßig oder durch Gesetz einge­richtet ist, gibt es einen stellvertretenden Amtsführenden Präsidenten und ein Kollegi­um, das folgendermaßen besetzt ist: Lehrer, Eltern, politische Vertreter nach dem Pro­porz. Genau dort hat man einmal angesetzt, und das hat man abgeschafft. Jenes Gre­mium, in dem Lehrer, Eltern und die politischen Parteien – nämlich alle nach einer be­stimmten Größenordnung – drinnen sind, das nichts kostet, durch das man aber zumin­dest einen Einblick in gewisse Tatsachen, in gewisse Vorgänge bekommt, das schafft man einmal ab. Das, was nichts kostet, ist einmal die große Verwaltungseinsparung.

Und dann schafft man etwas ganz Neues – und ich habe es eigentlich nicht glauben können, als die Frau Ministerin mir das im Budgetausschuss gesagt hat; ich wollte wis­sen, was das ist, unmittelbare oder mittelbare Bundesverwaltung –: eine gemeinsame Be­hörde von Bund und Ländern; da wird man jetzt die gesamte Bundesverfassung ändern müssen. (Zwischenruf der Abg. Moser.) Was passiert damit? – Es ist eine Bundesbe­hörde. Frage: Wer wird denn dann die Kosten tragen? Es kommen ja die Landesbediens­teten dort hinein, aber es ist eine Bundesbehörde. Das muss im Detail erst alles ver­handelt werden.

Wer sitzt dem Ganzen vor? – Der Landeshauptmann als Präsident, genauso wie beim Landesschulrat, nur gibt es da auch ein Schmankerl: Er muss zu Beginn der fünfjähri-


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