(Sich in Richtung ÖVP-Bankreihen wendend:) Aber Sie sehen es nicht so, ich weiß es, Sie können es nicht so sehen, und ich fordere Sie auf, da wirklich umzudenken und sich auch selbst klarzumachen, dass es da um den Kern geht – eigentlich um den Kern auch Ihrer Weltanschauung, aber auch um den Kern unseres Landes! (Anhaltender Beifall bei der FPÖ sowie Beifall des Abg. Gerhard Schmid.)
17.48
Präsident Karlheinz Kopf: Zur Untergliederung 25: Familien und Jugend, liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.
Die Beratungen zu diesem Themenbereich sind daher beendet.
Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zur Verhandlung der Untergliederung 30: Bildung und Frauen.
Als erster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz zu Wort. – Bitte.
17.48
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Ja, Budget Bildung: Wir wissen, dass es in der Bildung einiges an diskutierenswerten Dingen gibt, auch die Fragen, wie die Sonderfinanzierung in unserem Bildungssystem erfolgen wird, wie effizient Geld eingesetzt wird.
Es liegt seit Kurzem ein sogenanntes Papier vor, von dem man sagt, darin sei eine Bildungsreform beschrieben. – Nun, es sind Absichtserklärungen und Überschriften; mehr ist es nicht. Ich möchte mich jetzt im Detail mit einem Thema beschäftigen. Herr Staatssekretär Mahrer, den ich heute bereits schon in der Debatte zu Kunst und Kultur zitiert habe, hat gemeint, diese Bildungsreform, dieses Papier, sei „fast geil“. – Na ja, ich weiß nicht, wie er da seinen Horizont zieht, was er da empfindet.
Eines möchte ich hier jedenfalls schon einmal ganz klar herausarbeiten: Was ist denn von dieser Schulverwaltungsreform geblieben, von der Überschrift „Bildungsdirektion“? – Das Wort „Bildungsdirektion“, das haben wir schon gehört, gibt es schon seit Frau Ministerin Schmied, und das Ganze löst jetzt den Landesschulrat ab.
Der Landesschulrat ist ein Organ der mittelbaren Bundesverwaltung mit dem Landeshauptmann als Präsidenten; dort, wo es verfassungsmäßig oder durch Gesetz eingerichtet ist, gibt es einen stellvertretenden Amtsführenden Präsidenten und ein Kollegium, das folgendermaßen besetzt ist: Lehrer, Eltern, politische Vertreter nach dem Proporz. Genau dort hat man einmal angesetzt, und das hat man abgeschafft. Jenes Gremium, in dem Lehrer, Eltern und die politischen Parteien – nämlich alle nach einer bestimmten Größenordnung – drinnen sind, das nichts kostet, durch das man aber zumindest einen Einblick in gewisse Tatsachen, in gewisse Vorgänge bekommt, das schafft man einmal ab. Das, was nichts kostet, ist einmal die große Verwaltungseinsparung.
Und dann schafft man etwas ganz Neues – und ich habe es eigentlich nicht glauben können, als die Frau Ministerin mir das im Budgetausschuss gesagt hat; ich wollte wissen, was das ist, unmittelbare oder mittelbare Bundesverwaltung –: eine gemeinsame Behörde von Bund und Ländern; da wird man jetzt die gesamte Bundesverfassung ändern müssen. (Zwischenruf der Abg. Moser.) Was passiert damit? – Es ist eine Bundesbehörde. Frage: Wer wird denn dann die Kosten tragen? Es kommen ja die Landesbediensteten dort hinein, aber es ist eine Bundesbehörde. Das muss im Detail erst alles verhandelt werden.
Wer sitzt dem Ganzen vor? – Der Landeshauptmann als Präsident, genauso wie beim Landesschulrat, nur gibt es da auch ein Schmankerl: Er muss zu Beginn der fünfjähri-
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