Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 425

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Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass ehest möglich alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden, um umfas­sende pädagogische Freiheit an allen Schulstandorten und in allen Schularten zu er­möglichen. Das Professionsverständnis der Lehrerinnen und Lehrer als Expertinnen- und Expertenberuf ist umfassend zu fördern und durch einen klaren Handlungsrahmen zu gewährleisten. Damit einhergehend sind gemeinsame Zielvorgaben zu formulieren, deren Umsetzung und Erreichung begleitet und evaluiert werden sollen.“

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag.a Wurm.

 


19.07.28

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Präsident! Immer wieder freut es mich, wenn ich Sie höre und Sie so wunderbar die unterschiedlichen Namen von uns Abge­ordneten gendern. – Herzlichen Dank! (Heiterkeit der Bundesministerin Heinisch-Ho­sek. – Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.) Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Prä­sident! Frau Ministerin! Frauenbudget: Seit einigen Jahren die gleiche Summe ist eine gute Leistung in Zeiten des Sparens. Was kann die Frauenministerin mit 10 Millionen € ma­chen? Sie kann vor allen Dingen Anstoßfinanzierung gewähren, sie kann Bewusst­sein schaffen, und das tut sie auch in vielen Bereichen, das macht sie. Wir haben heu­te schon von Kollegin Aslan gehört: Seit 2009 ist Gender Budgeting eine Staatszielbe­stimmung. Was heißt denn Gender Budgeting? – Wie werden Gelder ausgegeben für Frauen, für Männer, und gibt es da Gerechtigkeit? Gibt es da Gleichstellung? Gleich­stellung – das ist das Ziel!

Wenn ich mir nun beispielsweise die Frage des Gewaltschutzes ansehe: Wir haben heu­te den Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen. Beim Gewaltschutz werden 50 Pro­zent der Kosten für die Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie vom Frauenministerium getragen; 50 Prozent werden vom Innenministerium für diese wich­tige Einrichtung ausgegeben; zudem gibt auf der anderen Seite das Bundesministe­rium für Justiz eine erkleckliche Summe für Prozessbegleitungsmaßnahmen aus. Das ist gelebtes Gender Budgeting, das ist gelebte Gleichstellung im Budget.

Kollegin Martina Schenk hat in ihrer Rede die Frauen 50 plus erwähnt. Gerade für ar­beitsmarktpolitische Maßnahmen für Frauen im Alter von 50 plus hat das Sozialminis­terium sehr viel Geld in die Hand genommen. Wenn wir wollen, dass Frauen länger in die Arbeit gehen sollen, dann müssen sie auch die entsprechenden Arbeitsplätze ha­ben.

Ein weiteres Beispiel ist das neu ausverhandelte Arbeitsmarktpaket. Wie schaut denn das aus? – Dort ist das verankert, was wir immer wieder betont haben, dass nämlich Frauen, die in Teilzeit beschäftigt sind, auch die Möglichkeit haben sollen, im eigenen Betrieb wieder zu einer Vollzeitbeschäftigung zu kommen! Das ist eine wichtige Maß­nahme für die Frauen. (Abg. Loacker: Das macht doch jeder Betrieb freiwillig und oh­ne Gesetz!) Auch da wurden vom Sozialministerium in Gemeinsamkeit mit dem Frau­enministerium Maßnahmen gesetzt, und das wird dann Gesetz. Das nützt den Frauen.

Oder die Fragen der Kinderbetreuung, Anstoßfinanzierungen, Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und für Männer und, und, und. Mir würden noch sehr viele Bei­spiele einfallen, die hier greifen.

 


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