Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 461

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nen, mehr Autonomie zu verwirklichen. Hingegen sind die Universitäten bereits mit dem Universitätsgesetz 2002 in die Autonomie entlassen worden.

Sie haben seitdem bewiesen, dass sie mit dieser Autonomie sehr gut umgehen, dass sie davon profitieren, auch wenn es nicht immer leicht ist, Autonomie tatsächlich zu le­ben, weil Autonomie natürlich auch die Übernahme von Verantwortung bedeutet.

Die universitäre Autonomie erstreckt sich aber natürlich auch auf die finanzielle Geba­rung der Universitäten. Grundlage für eine erfolgreiche finanzielle Gebarung und natür­lich auch für eine erfolgreiche Entwicklung der Universitäten ist eine entsprechende Fi­nanzierung durch die öffentliche Hand.

Es ist daher sehr erfreulich, dass es für die Leistungsvereinbarungsperiode 2016 bis 2018 insgesamt 615 Millionen € mehr an Geld gibt. In Summe können den Universitä­ten 9,73 Milliarden € zur Verfügung gestellt werden – und glauben Sie mir, dieses Geld ist an den Universitäten sehr gut investiert.

Die Bandbreite der Aufgaben der Universitäten reicht von der Gewährleistung guter Stu­dienbedingungen bis hin zur Sicherstellung eines hohen Grades an Spitzenforschung. Universitäten müssen daher nicht nur attraktive Bildungseinrichtungen, sondern auch at­traktive Arbeitgeber sein – attraktive Arbeitgeber aber nicht nur für Spitzenforscher, son­dern auch für Nachwuchswissenschafter und etwa auch für das nichtwissenschaftliche Personal. Zudem wird von ihnen verlangt, international wettbewerbsfähig zu sein und auf nationaler und internationaler Ebene Kooperationen mit Universitäten, außeruniver­sitären Einrichtungen und der Wirtschaft einzugehen.

Die Aufgaben der Universitäten sind aber nicht nur vielfältig, sondern schlicht und ein­fach unverzichtbar. Vergessen Sie bitte nicht den Mehrwert, den unsere Universitäten bedeuten! Bildung und Wissen sind wichtige Produktions- und Standortfaktoren, sichern unseren sozialen Wohlstand und das volkswirtschaftliche Niveau.

Auch in Zukunft wollen und werden unsere Universitäten ein zielgerichtetes schnelles und erfolgreiches Studium, ein modernes, innovatives Arbeiten und ein Leben in Wohlstand ermöglichen. Ich kann es nur noch einmal wiederholen: Das Geld, das unsere Universi­täten bekommen, ist sehr, sehr gut investiert. Daran besteht für mich kein Zweifel.  Vie­len Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

10.34


Präsidentin Doris Bures: Es hat sich noch der Herr Bundesminister zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Dr. Mitterlehner.

 


10.34.50

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Vizekanzler Dr. Rein­hold Mitterlehner: Meine Damen und Herren, da ich noch Redezeit habe, möchte ich einige Dinge nicht im Raum stehen lassen, die sich da gerade in der Darstellung entwi­ckelt haben.

Zuerst darf ich an das anknüpfen, was Herr Abgeordneter Kassegger gesagt hat. Er hat das genau richtig dargestellt, was die Bewilligungsquote anbelangt. Frau Gamon, Sie haben da offensichtlich die Fakten verdreht. Richtig ist er gelegen. Zum Zweiten hat er auch die Frage der Rücklagen angesprochen. Wir haben es im Ausschuss ge­klärt. Da sind 24 Millionen € an Rücklagen vorhanden, und zwar deshalb, weil wir Pro­jekte mit einer langjährigen Finanzierung haben. Da muss man die Finanzierung sicher­stellen, und das kann man nur durch Rücklagen tun.

Wenn man das nicht als Rücklage und entsprechend als Rücklagenauflösung qualifi­ziert, dann hat man es im Budget und bringt die Rücklage nicht ins Laufen. Das gilt auch


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