Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 494

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„Die Bundesregierung wird aufgefordert, rasch und unbürokratisch für die ausstehen­den Gehälter und insbesondere für das Weihnachtsgeld der durch die Zielpunkt-Insol­venz betroffenen Mitarbeiter in Vorleistung zu treten und diese zur Auszahlung zu brin­gen.“

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wimmer. – Bitte.

 


12.11.54

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine lie­ben Kolleginnen und Kollegen! Herr Höbart, Sie hätten es ja nicht besser auf den Punkt bringen können. Sie haben sich jetzt dargestellt als Milliardärsvertreter. (Abg. Höbart: Milliardärsvertreter?) Und das ist der wahre Grund, warum Sie gegen Erbschaftssteu­ern, warum Sie gegen vermögensbezogene Steuern auftreten. (Beifall bei der SPÖ.)

Aber vielleicht zum Thema selbst. Herr Bundesminister, ich bin Ihnen dankbar dafür, dass Sie Österreich als sehr ordentlichen, guten und starken Wirtschaftsstandort dar­gestellt haben. Die Politik trägt mit intelligenten Maßnahmen dazu bei. Sehr gut war, die Steuerreform umzusetzen. Sehr gut waren die Umsetzung der Lohnnebenkosten­senkung und vor allen Dingen die Investitionen in Wohnbau und Infrastruktur, meine ge­schätzten Damen und Herren.

Nicht so gut ist die Diskussion über unser aktuelles Pensionssystem, die zurzeit geführt wird. Faktum ist, dass das Pensionsantrittsalter steigt und dass die Aufwendungen nied­riger ausfallen, als sie im Budget festgehalten sind. (Abg. Loacker: Steigen laufend!) Das heißt, dass die Reformen, die die Bundesregierung jetzt umsetzt, auch tatsächlich wirken.

Und da lese ich, meine sehr geschätzten Damen und Herren, über eine neue Studie vom EcoAustria, irgendeiner Unterorganisation oder eines Instituts der Industriellenver­einigung, zumindest finanziert wird es von der Industrie, zum Thema Bundesbeitrag Pen­sionen. Wenn man sich diese Studie etwas näher anschaut, dann muss man sagen, es ist absolut unseriös, was die Damen und Herren da von sich geben. Sie haben ein Bei­spiel gebracht. Eine 40-jährige Arbeiterin wird in I-Pension geschickt. Also wir wissen, wenn du jetzt mit 40 Jahren in I-Pension gehen kannst, dann hast du den Kopf in der Hand, wenn du zum Amtsarzt gehst, da man sonst normalerweise keine Chance hat, eine I-Pension zu bekommen. Da muss man wirklich schwer krank sein.

Man unterstellt dieser 40-jährigen I-Pensionistin, dass sie eine Bezugsdauer der I-Pen­sion von 39 Jahren haben wird – das heißt, die schwerkranke Frau wird 79 Jahre alt –, und kommt dann zur Conclusio: „Obwohl“ – und jetzt zitiere ich – „das Leistungsniveau der Invaliditätspension sehr niedrig ist, reichen die Eigenbeiträge des Versicherten bei Weitem nicht aus“. – No na! Wenn du 20 Jahre arbeitest und 40 Jahre in Pension bist, ist das eine Selbstverständlichkeit. Und dann kommt zum Schluss: „Ein beträchtlicher Zuschuss von Steuermitteln ist erforderlich.“

Kolleginnen und Kollegen, so etwas Dummes zu veröffentlichen, da gehört sehr viel Selbstvertrauen dazu. (Abg. Gisela Wurm: Und Gemeinheit!) Aber offensichtlich ist sich das Institut dafür nicht zu schade.

Und wenn man schon über Pensionszuschüsse redet, dann muss man ehrlich sein. Wir stehen auch dazu. Und da ist es halt einmal so, dass die ASVG-Pensionisten den geringsten Zuschuss brauchen, nämlich nur 20 Prozent, 80 Prozent werden selbst fi­nanziert. Das heißt, da gibt es einen durchschnittlichen Zuschuss von rund 300 € pro Mo­nat. (Abg. Loacker: Das stimmt so nicht!)

 


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