So wird unter anderem folgende im gegenständlichen Erlass des Finanzministers normierte Einschleifregelung kritisiert:
Wenn der Durchschnittspreis bei über 140 € liege, steige der Anteil des Beherbergungssteuersatzes am Zimmerpreis von 80 auf 82,5 Prozent. Ab einem Zimmerpreis von 180 € sind es 85 Prozent, bei einem Preis über 250 € sind es 90 Prozent. „Das ist eine unnötige bürokratische Grenze", so Franz Hörl, Obmann der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Tirol.
„Ich wünsche mir mehr Praktiker bei den Steuerreform-Verhandlern und auch im Finanzministerium. Da liegen Welten zwischen den Vorstellungen der Beamten und der Praxis im betrieblichen Alltag", sagt Michaela Reitterer, Präsidentin des Österreichischen Hotelierverbandes (ÖHV). (Wirtschafts Blatt / 10.11.2015)
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der vom Bundesminister für Finanzen gegen eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Beherbergung ins Treffen geführten Gründe, wonach Österreich als Hochtourismusland in einem Umfeld eingebettet ist, in dem Länder wie etwa die Schweiz oder Deutschland einen extrem niedrigen Steuersatz haben, nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Beherbergung wieder zurückgenommen wird.“
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Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.
12.33
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn es um geförderten, leistbaren Wohnraum geht, dann blickt Europa gerne nach Österreich, denn nirgendwo setzen sich die internationalen Delegationen mehr mit diesem Thema auseinander als in der Bundeshauptstadt. Die einfache Antwort ist: Österreich überlässt es nicht dem Spiel des Marktes, wo wir wohnen, wie und um wie viel wir wohnen! Die Wohnbauförderung spielt in diesem Zusammenhang eine wesentliche Rolle, in der Größenordnung von etwa 1 Prozent des BIP, und die Fördervorgaben werden natürlich bei den Bürgerinnen und Bürgern sehr nahe in den Ländern gemacht.
Der Wohnbau in Österreich ist ein wesentlicher Konjunkturfaktor bei der Baustofffertigung, und laut Wifo sind 40 Prozent der Beschäftigten im Bauwesen überhaupt im Wohnbau tätig. Das ist natürlich ein enormer Beschäftigungseffekt. 100 Millionen € an Investitionen im Wohnbau schaffen Arbeitsplätze für 1 090 Beschäftigte. Beim Verkehrswegebau sind es nur 730 Beschäftigte.
Eine neu geplante innovative Maßnahme ist die Wohnbau-Investitionsbank, die wir im nächsten Plenum beschließen werden. Es ist geplant, dass 30 000 mietbegünstigte Wohnungen für 68 000 Personen gebaut werden. Dieses Mehrangebot dämpft nicht nur die Preise bei neu errichteten Wohnungen, sondern wirkt sich natürlich preisdämpfend auch auf den gesamten Wohnungsmarkt aus. Es hebt die Wohnungsqualität durch die guten Standards im geförderten Wohnbau, es ist ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll, weil natürlich auch verstärkt in den Ballungszentren gebaut wird, weil vor allem Gemeinnützi-
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