Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 570

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Die Militärmusikfreunde wehren sich gegen die Reduzierung der Militärmusiken in den Bundesländern auf 20 Mann pro Kapelle. In dieser geringen Besetzung ist die Qualität der Militärmusik nicht mehr aufrechtzuerhalten.

Nach außen erfüllt die Militärmusik eine wichtige Aufgabe als Teil der Öffentlichkeits­arbeit des Bundesheeres. Nach innen fördert die Militärmusik Motivation und Gemein­schaftsgeist. Die Militärmusik repräsentiert bei Auftritten im In- und Ausland Leistungs­fähigkeit und Musikqualität auf höchster Ebene.

Im Landesverteidigungsausschuss am 29. September 2015 sprach der Abgeordnete Christoph Hagen erneut die Möglichkeiten des Erhalts der Militärmusiken in ihrer alten Stärke an. Verteidigungsminister Gerald Klug antwortete, sollte ein Sonderkulturbudget zweckgewidmet für die Militärmusik bereitgestellt werden, "dann bin ich grundsätzlich tendenziell positiv eingestellt".

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Bundesministerium für Lan­desverteidigung und Sport im Rahmen des Budgets 2016 ein Sonderkulturbudget, zweckgewidmet für den Erhalt der Militärmusik in ihrer ursprünglichen Orchester- Be­setzungsstärke und Qualität, bereitzustellen und zuzuweisen.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hagen, Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen, betreffend „Etappen­weise Erhöhung des Verteidigungsbudgets“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 6: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (820 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoran­schlages für das Jahr 2016 (Bundesfinanzgesetz 2016 – BFG 2016) samt Anlagen (891 d.B.), UG14 (Militärische Angelegenheiten und Sport)

Im Jänner 2013 entschied sich die österreichische Bevölkerung bei der Volksbefragung zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Wehrpflicht eindeutig für deren Beibehaltung. Vor der Abstimmung versicherten alle politisch Verantwortlichen, dass das Ergebnis je­denfalls als verbindlich anzusehen sein werde.

In der Realität wird dieses Versprechen nun permanent gebrochen und zwar auf ganz perfide Art und Weise: Es scheint das Ziel der politisch Verantwortlichen zu sein, das Bundesheer finanziell soweit auszuhungern, bis die Aufrechterhaltung der allgemeinen Wehrpflicht nicht mehr möglich sein wird.

Laut Medienberichten können Panzer und Kraftfahrzeuge nicht mehr bewegt werden, da Geld für Benzin und Diesel fehlt, aus Geldmangel werden Kilometerbeschränkun­gen für Kfz aller Art befohlen. Das Gerät verbleibt in den Garagen, wird nicht mehr lau­fend gewartet, setzt Rost an und wird zum reparaturanfälligen zusätzlichen Kostenfak­tor, der letztlich gestrichen werden muss. D.h. ursprünglich technisch einsatzfähiges Ge­rät wird aufgrund nicht vorgenommener Wartungsarbeiten vorsätzlich in auszurangie­renden Schrott verwandelt.

In absehbarer Zeit werden aufgrund nicht vorgenommener Servicearbeiten militärische Kfz (PKW) nicht mehr die Anforderungen der technischen Überprüfung gemäß §57a


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