Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 571

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KFG (Pickerl) erfüllen können, Kasernenkommandanten haben dann Kfz in ihren Gara­gen stehen, die für den Straßenverkehr nicht zugelassen sind und es entsteht die ab­surde Situation, dass diese Kfz aus Kostengründen ausgemustert werden müssen. Nicht besser steht es um die Immobilien des Heeres. Einige Kasernen sind bereits derart desolat, dass eine gesetzeskonforme Unterbringung gemäß den Dienstvorschrif­ten des Bundesheeres nicht mehr möglich ist. Andere Kasernen mussten bereits im Wege der Einsparungsmaßnahmen verkauft werden.

Der sicherheitspolitisch unverantwortliche Kahlschlag des Heeres kommt einem Ver­fassungsbruch gleich: Das österreichische Bundesheer ist gemäß Bundesverfassung nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten. Die Realisierung der Einspa­rungsvorhaben widerspricht diesem verfassungsmäßigen Auftrag.

Der aufgezwungene Sparkurs für das Bundesheer zeigt sich jetzt schon allein anhand der aktuellen Flüchtlingskrise als falsch. Schnelle Einsatzbereitschaft muss gegeben, Material und Waffen vorhanden sein. Ebenso wird das Bundesheer verstärkt als As­sistenz bei sicherheitspolizeilichen Aufgaben im Inland herangezogen. Das Team Stro­nach hat sich schon seit Langem gegen die Reduzierung der budgetären Mittel des ÖBH und gegen den Sparkurs des Ministers ausgesprochen. Eine Reduktion auf die sogenannten „Kernkompetenzen“ bzw. auf reine Assistenzleistungen wird in der Zu­kunft für das ÖBH nicht zielführend sein. Alleine wenn man sich die Art der aktuellen und zukünftigen Konflikte ansieht, müsste man bereits erkannt haben, wie wichtig ein schnelles und schlagkräftiges Heer für die Sicherheit der österreichischen Bürgerinnen und Bürger ist bzw. wie wichtig solch ein Heer ist, um einen weltweiten Beitrag zur Friedenssicherung im Rahmen von internationalen Missionen leisten zu können.

Sogar kleine Staaten wie z.B. Litauen haben erkannt, dass ein schlagkräftiges Heer in der heutigen Zeit von großer Bedeutung ist. In Litauen wird z.B. geplant, in den kom­menden fünf Jahren den Wehrdienst wieder einzuführen. Begründet wird diese Maß­nahme mit der sich wandelnden geopolitischen Situation. Angesichts der Ukraine Krise plant Litauen, wie auch andere baltische Staaten u.a. das Verteidigungsbudget anzu­heben. Das Budget soll von 0,8 % des BIP im Jahr 2013 bereits 2015 fast 1,2 % des BIP erreichen.

Spargesinnung ist grundsätzlich notwendig und gut, doch im Falle des Verteidigungs­budgets wird an der falschen Stelle, nämlich bei der Sicherheit der Republik, gespart. Dem muss Einhalt geboten werden, indem die finanzielle Mindestausstattung des ös­terreichischen Bundesheeres in Hinblick auf dessen verfassungsrechtlichen Auftrag ge­setzlich garantiert wird.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefor­dert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zur Beschlussfassung zuzuleiten, der die Anhebung des Heeresbudgets in drei Etappen (1. Etappe: Anhebung auf 1% des BIP im Rahmen des Budgets 2016, 2. Etappe: Anhebung auf 1,2% des BIP im Rahmen des Budgets 2017, 3. Etappe: Anhebung auf 1,4% im Rahmen des Budgets 2018) vor­sieht, um dem österreichischen Bundesheer die Erfüllung seiner verfassungsmäßigen Aufgaben zu ermöglichen.“

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Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Rauch.

 


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