Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 569

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Etappenwei­se Erhöhung des Verteidigungsbudgets“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefor­dert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zur Beschlussfassung zuzuleiten, der die Anhebung des Heeresbudgets in drei Etappen (1. Etappe: Anhebung auf 1% des BIP im Rahmen des Budgets 2016, 2. Etappe: Anhebung auf 1,2% des BIP im Rahmen des Budgets 2017, 3. Etappe: Anhebung auf 1,4% im Rahmen des Budgets 2018) vor­sieht, um dem österreichischen Bundesheer die Erfüllung seiner verfassungsmäßigen Aufgaben zu ermöglichen.“

*****

Wir bitten um Unterstützung und Zustimmung. – Danke. (Beifall beim Team Stronach. – Zwischenrufe.)

16.16


Präsidentin Doris Bures: Beide Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß einge­bracht und stehen mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hagen, Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen, betreffend „Sonder­kulturbudget für den Erhalt der Militärmusik“,

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 6: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (820 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoran­schlages für das Jahr 2016 (Bundesfinanzgesetz 2016 – BFG 2016) samt Anlagen (891 d.B.), UG14 (Militärische Angelegenheiten und Sport)

Die Militärmusik in Österreich hat eine hohe kulturelle, wirtschaftliche und gesellschaft­liche Bedeutung. Seit der Aufstellung der Militärmusiken der Zweiten Republik in den Jahren 1956 und 1957 haben insgesamt rund 18.000 Musiker ihren Dienst bei der Mi­litärmusik abgeleistet. Davon schlugen rund 400 die Laufbahn von hauptberuflichen Or­chestermusikern ein, 500 wurden Musiklehrer, und 828 übernahmen die Leitung von zi­vilen Blasmusik-Kapellen. Nicht weniger als 14.000 ehemalige Militärmusiker wirken in österreichischen Blasmusik-Kapellen mit und tragen dort maßgeblich zur Erhaltung und Steigerung des musikalischen Niveaus bei und musizieren meist als Satzführer.

Die Militärmusik ist der beste Werbe- und Sympathieträger des Bundesheeres, genießt hohe Wertschätzung in der Bevölkerung und gilt nicht umsonst als unbezahlbares Kul­turgut sowie als Kaderschmiede für die Blasmusik. Das Team Stronach spricht sich für die Erhaltung der Militärmusikkapellen in ihrer ursprünglichen Besetzungsstärke und Qua­lität aus, damit diese ihrem Kultur- und Bildungsauftrag im bisherigen Umfang nach­kommen können.

Die bisherigen Kosten der neun Militärmusiken in Höhe von rund elf Millionen Euro ma­chen 0,59 Prozent des Heeresbudgets (rund 1,86 Milliarden Euro) aus. Die Grund­wehrdiener im verlängerten Dienst erhalten pro Monat rund 1.000 Euro. Die Kosten der 240 Rekruten-Musiker vom 7. bis zum 14. Monat belaufen sich auf rund 1,9 Millionen Eu­ro, die aus Sicht des Bundes gespart werden könnten.

 


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