Entschließungsantrag
der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Etappenweise Erhöhung des Verteidigungsbudgets“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zur Beschlussfassung zuzuleiten, der die Anhebung des Heeresbudgets in drei Etappen (1. Etappe: Anhebung auf 1% des BIP im Rahmen des Budgets 2016, 2. Etappe: Anhebung auf 1,2% des BIP im Rahmen des Budgets 2017, 3. Etappe: Anhebung auf 1,4% im Rahmen des Budgets 2018) vorsieht, um dem österreichischen Bundesheer die Erfüllung seiner verfassungsmäßigen Aufgaben zu ermöglichen.“
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Wir bitten um Unterstützung und Zustimmung. – Danke. (Beifall beim Team Stronach. – Zwischenrufe.)
16.16
Präsidentin Doris Bures: Beide Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht und stehen mit in Verhandlung.
Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Hagen, Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen, betreffend „Sonderkulturbudget für den Erhalt der Militärmusik“,
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 6: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (820 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2016 (Bundesfinanzgesetz 2016 – BFG 2016) samt Anlagen (891 d.B.), UG14 (Militärische Angelegenheiten und Sport)
Die Militärmusik in Österreich hat eine hohe kulturelle, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung. Seit der Aufstellung der Militärmusiken der Zweiten Republik in den Jahren 1956 und 1957 haben insgesamt rund 18.000 Musiker ihren Dienst bei der Militärmusik abgeleistet. Davon schlugen rund 400 die Laufbahn von hauptberuflichen Orchestermusikern ein, 500 wurden Musiklehrer, und 828 übernahmen die Leitung von zivilen Blasmusik-Kapellen. Nicht weniger als 14.000 ehemalige Militärmusiker wirken in österreichischen Blasmusik-Kapellen mit und tragen dort maßgeblich zur Erhaltung und Steigerung des musikalischen Niveaus bei und musizieren meist als Satzführer.
Die Militärmusik ist der beste Werbe- und Sympathieträger des Bundesheeres, genießt hohe Wertschätzung in der Bevölkerung und gilt nicht umsonst als unbezahlbares Kulturgut sowie als Kaderschmiede für die Blasmusik. Das Team Stronach spricht sich für die Erhaltung der Militärmusikkapellen in ihrer ursprünglichen Besetzungsstärke und Qualität aus, damit diese ihrem Kultur- und Bildungsauftrag im bisherigen Umfang nachkommen können.
Die bisherigen Kosten der neun Militärmusiken in Höhe von rund elf Millionen Euro machen 0,59 Prozent des Heeresbudgets (rund 1,86 Milliarden Euro) aus. Die Grundwehrdiener im verlängerten Dienst erhalten pro Monat rund 1.000 Euro. Die Kosten der 240 Rekruten-Musiker vom 7. bis zum 14. Monat belaufen sich auf rund 1,9 Millionen Euro, die aus Sicht des Bundes gespart werden könnten.
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