Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 599

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Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen nun zur Verhandlung der Untergliederungen 15, 16, 23, 44, 45, 46, 51 und 58 sowie Text des Bundesfinanzgesetzes und restliche Teile der Anlage I einschließlich Anlagen II bis IV.

Hierüber wird eine gemeinsame Debatte durchgeführt.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Fuchs. – Bitte.

 


17.53.32

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Durch den Karussellbetrug bei der Umsatzsteuer gehen in der Europäischen Union jährlich min­destens 17 Milliarden € Steuergeld verloren. Allein in Österreich sind das rund 500 Mil­lionen € jährlich. Die Abschaffung der kalten Progression würde weniger kosten: 465 Mil­lionen € jährlich.

Die FPÖ tritt deshalb für eine grundlegende Änderung des Umsatzsteuersystems ein. Wir fordern die Einführung eines umfassenden Reverse Charge Systems für Unter­nehmer, also im B2B-Bereich, zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges. Mit den Steu­ermehreinnahmen könnten wir die Abschaffung der kalten Progression gegenfinanzie­ren. (Beifall bei der FPÖ.)

Der Herr Finanzminister hat heuer schon zwei Versuche gestartet, um bei der EU-Kom­mission die Erlaubnis für die Einführung von Reverse Charge zu erhalten, und ist beide Male gescheitert. Auch das Reverse Charge System ist betrugsanfällig, war die faden­scheinige Begründung der EU-Kommission.

In Wirklichkeit nutzen einige EU-Staaten das Mehrwertsteuersystem, um bestimmten Großkonzernen ungerechtfertigte Steuervorteile zukommen zu lassen. Das ist der wah­re Grund, warum das Reverse Charge System nicht eingeführt werden soll. Wenn es der EU-Kommission mit der Betrugsbekämpfung nicht ernst ist, dann führen wir eben das Reverse Charge System ohne Zustimmung der EU-Kommission ein. Das schaue ich mir an, ob die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einleiten wird, weil wir hier den Umsatzsteuerbetrug bekämpfen wollen. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Genau! – Abg. Hübner: Dann schau’ ich mir auch die rechtli­chen Sanktionen an!)

Diese 500 Millionen € aus der Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetruges bräuchten wir dringend, um die kleineren und mittleren Einkommensbezieher beziehungsweise die klei­nen Gewerbetreibenden steuerlich spürbar zu entlasten, was ja durch die sogenannte Steuerreform nicht gelungen ist.

Die untersten 10 Prozent der Haushalte, im Sinne von schlechtest verdienend, erhalten durch diese Tarifreform 1,4 Prozent des steuerlichen Entlastungsvolumens. Die unters­ten 20 Prozent erhalten 4,8 Prozent, und die untersten 30 Prozent erhalten lediglich 10,5 Prozent des steuerlichen Entlastungsvolumens. Sowohl die absolute als auch die relative steuerliche Entlastungswirkung ist bei den gut verdienenden Haushalten deut­lich höher als bei den schlechter verdienenden Haushalten.

Darüber hinaus profitieren Männer im Durchschnitt stärker von der Steuerreform als Frau­en. Diese Tarifreform der Regierungsparteien ist keine sozial gerechte Steuerentlastung.

Die Ausgleichszulagenbezieher unter den Pensionisten fallen überhaupt durch den Rost. Obwohl von der Bundesregierung groß angekündigt, werden die 230 000 Bezieher ei­ner Mindestpension durch die Finger schauen und die Negativsteuer in Höhe von maxi­mal 110 € nicht erhalten.

Durch diese sogenannte Steuerreform ist das Steuerrecht weder gerechter noch einfa­cher geworden. Das Gegenteil ist der Fall. Das Steuerrecht wurde ungerechter und


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