Die Bundesregierung hat es groß angekündigt: Auch Pensionistinnen und Pensionisten – die keine Lohnsteuer zahlen – sollen in Zukunft von einer Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge in Form der Negativsteuer im Ausmaß von maximal 110 Euro im Jahr profitieren.
Die Bundesregierung hat den Pensionisten aber ein nicht unwesentliches Detail verschwiegen: Ausgerechnet die Kleinstpensionisten – nämlich die rund 230.000 Bezieher einer Mindestpension – werden durch die Finger schauen und diese 110 Euro, die ihnen die Bundesregierung versprochen hat, nicht erhalten.
Es handelt sich hier um Ausgleichszulagenbezieher mit einem monatlichen Einkommen von bis zu 872,31 Euro für Alleinstehende bzw. 1.307,89 Euro für Paare. Für diesen Personenkreis soll eine monatliche Entlastung von 9,17 Euro plötzlich nicht mehr möglich sein.
Das Sozialministerium hat auch gleich eine Begründung parat: Die Mindestpensionisten profitieren ohnehin von Ausnahmen wie z.B. der Befreiung von Rezeptgebühren.
Das Versagen der Steuergutschrift für Mindestpensionisten ist aus zwei Gründen ungerecht bzw. diskriminierend: Erstens trifft es die Schwächsten unter den Pensionisten – nämlich die Ausgleichszulagenbezieher – und zweitens trifft es hauptsächlich Frauen.
Dieser Entschließungsantrag soll sicherstellen, dass auch die Pensionistinnen und Pensionisten, die eine Ausgleichszulage beziehen, von der Negativsteuer im Ausmaß von maximal 110 Euro im Jahr profitieren können.
Die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge soll sämtlichen Pensionisten zu-stehen. Pensionisten, die aufgrund ihrer geringen Pension keine Einkommensteuer zahlen, sollen ebenfalls im Rahmen der Veranlagung eine Rückerstattung von 50% der Sozialversicherungsbeiträge, maximal jedoch 110 Euro im Jahr, erhalten. In reduzierter Form (10% bzw. 55 Euro) soll dieser Steuervorteil bereits für das Veranlagungsjahr 2015 gelten (in Anlehnung an § 124 Z 292 lit. a EStG 1988). Steuerfreie Zulagen gemäß § 3 Abs. 1 Z 4 lit. f EStG 1988 (= Ausgleichszulagen oder Ergänzungszulagen, die aufgrund sozialversicherungs- oder pensionsrechtlicher Vorschriften gewährt werden) sollen diese Rückerstattung nicht mindern.
Daher stellen die unterfertigen Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden ersucht, eine Regierungsvorlage vorzulegen, die sicherstellt, dass auch die Pensionistinnen und Pensionisten, die eine Ausgleichszulage beziehen, eine Negativsteuer im Ausmaß von maximal 110 Euro im Jahr erhalten.“
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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Zakostelsky. – Bitte.
17.58
Abgeordneter Mag. Andreas Zakostelsky (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Kapitel Finanzen schließt traditionsgemäß die sogenannte Budgetwoche ab, und die budgetpolitische Relevanz dieses Kapitels wird am besten sichtbar durch den hohen Anteil an den Gesamtausgaben.
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