Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 73

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finanzieren und betreiben ließe. Dem Antrag ist somit zuzustimmen. – Danke. (Beifall des Abg. Doppler.)

13.39


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte. 

 


13.40.02

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Minis­ter! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Herr stellvertretender Klubobmann der Sozial­demokratischen Partei Cap,  Sie haben gerade gefragt, was Dr. Schnell macht. – Ich glaube, er arbeitet. Er ist ja auch Arzt im Zivilberuf.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geschätzte Mitglieder des Hohen Hauses! Die Bauwirtschaft soll angekurbelt werden. – Völlig richtig! Leistbares Wohnen soll geschaffen werden. – Auch richtig! Und dazu soll eine Bank, eine sogenannte Wohnbauinvestitionsbank, mit einer Bundeshaftung von bis zu 500 Millionen € einge­richtet werden. Ziel ist es, in den nächsten fünf bis sieben Jahren zwischen 30 000 und 45 000 leistbare Wohnungen zu bauen.

5,75 Milliarden € für den leistbaren Wohnbau bis zum Jahr 2022. Ob diese Summe stimmt? – Wir wollen es hoffen. Ich habe trotzdem meine Bedenken, meine sehr geehrten Damen und Herren. Es werden hier Doppelgleisigkeiten zwischen Bund und Ländern geschaffen. Eine gemeinsame Vorgangsweise von Bund und Ländern wäre erstrebenswert. Wohnbaugenossenschaften, die bereits vorhanden sind, gehören natürlich dringend eingebunden. Und ich glaube, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass da zusätzliche Bürokratie aufgebaut wird. Aber das Gegenteil sollten wir erreichen!

In dieser Regierungsvorlage sind auch positive Punkte enthalten. Wofür eine neue Bank eingerichtet wird, verstehe ich nicht ganz, und ich sehe auch keine Notwen­dig­keit. Wie wir alle wissen, ist der Bund auch nicht der beste Banker. – Danke schön.

13.41


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Dr. Feichtinger. – Bitte.

 


13.42.04

Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ja, lassen Sie mich einige Aspekte der vorliegenden Reformen noch etwas näher beleuchten.

Zum Thema Wohnbauinvestitionsbank wurden ja schon relativ detaillierte Ausfüh­rungen gemacht. Das Investitionsvolumen von 5,75 Milliarden, das wir damit auslösen, trägt ja einen wesentlichen Teil zu diesem Konjunkturpaket für Österreich bei. Berech­nungen zeigen, dass wir bis 2020 zusätzlich Beschäftigung für zirka 14 000 Menschen möglich machen werden können.

Im Bereich des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes wird der Generationenausgleich im Gesetz ausdrücklich verankert. Das heißt, die Verwendung der Erträge der gemein­nützigen Bauvereinigungen wird zugunsten kommender Nachfragergenerationen zu erfolgen haben. Das wird im Gesetz noch einmal klargelegt.

Was die Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge betrifft, wird durch diese Glättung in Zukunft vermieden, dass die Mieterinnen und Mieter mit Sprüngen zu kämpfen haben, die sie finanziell nicht leicht tragen können.

Zu den Sanierungen, den Bagatellreparaturen und dem Spekulationsverbot wurde von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern schon einiges ausgeführt. Ich darf auch dem


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