Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 74

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Kollegen Steinhauser durchaus recht geben, wenn er sagt, wir müssen uns auch diese Regelungslücke noch einmal genauer ansehen.

Was auch neu in das Gesetz hineinkommt, sind eine Eignungsprüfung für gemein­nützige Bauvereinigungen und ein Mindestkapital vonMillionen. Da wird die ge­setzliche Regelung entsprechend abgeändert, um zu überprüfen, ob neue gemein­nützige Bauvereinigungen auf dem Markt auch auftreten können.

Die Compliance-Regeln hat Kollegin Steinacker schon sehr ausführlich ausgeführt. Ich begrüße es ausdrücklich, dass diese persönlichen Eignungs- und Zuverlässigkeits­kriterien ins Gesetz hineinkommen.

Kollege Hafenecker, zu Ihrem Antrag eine kurze Bemerkung. Laut § 23 WGG und im Zusammenhang mit den Körperschaftsteuerrichtlinien ist spekulative Veranlagung für gemeinnützige Wohnbaugesellschaften bereits jetzt verboten. Die von Ihnen ange­sprochenen Verluste sind ein einmaliger Verlust gewesen, der im Jahr 2009 aufge­treten ist. Das wissen Sie. Der Revisionsverband hat sich dessen angenommen und hat das moniert. Diese Veranlagungen sind abgestellt worden. Und es war auch nicht Steuergeld, das damals veranlagt wurde, sondern es waren andere Mittel. (Zwischen­rufe bei der FPÖ.)

Das ist also abgestellt und wird auch nicht wieder vorkommen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.45


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Ottenschläger zu Wort. – Bitte.

 


13.45.16

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte es mir zwar ersparen, aber vielleicht doch noch ein paar Worte zur Wohnbauinvestitionsbank, weil hier be­hauptet wurde, das sei sozusagen eine Bundesbank. – Das soll nicht so sein, sondern, wie es der Herr Staatssekretär auch schon ausgeführt hat, ein schlankes Institut, das vor allem oder eigentlich ausschließlich die Aufgabe hat, das Geld an gewerbliche und gemeinnützige Bauträger zu guten Konditionen und so rasch wie möglich weiter­zuleiten. Mit diesen Mitteln sollen Miet- und Eigentumswohnungen, vor allem im Neu­bau, geschaffen werden. Und das ist auch gut so und sehr wichtig.

Ich möchte anlässlich dieser Debatte auch auf ein paar andere Aspekte in diesem Zusammenhang hinweisen. Frau Kollegin Moser von den Grünen, weil Sie den Abänderungsantrag eingebracht haben, ich verstehe schon Ihr Ziel. Aber wir sprechen hier davon, dass wir in Zukunft leistbares Wohnen schaffen wollen. Und Ihr Antrag ist einmal mehr ein Beweis dafür, dass wir die Schrauben, was die Baukosten betrifft, immer weiter anziehen. (Beifall des Abg. Loacker.)

Glauben Sie mir, ich bin in dem Gewerbe und kann meine Erfahrungen aus den letzten 15 Jahren sehr gut wiedergeben, weil ich sie in dieser Branche hautnah erlebt habe. Ein Bündel von Maßnahmen, nicht zuletzt die Tatsache, dass die Latte für Qualitäts­kriterien, Nachhaltigkeitskriterien immer höher gelegt wurde, wobei jede einzelne dieser Maßnahmen durchaus argumentierbar ist, hat schlicht und einfach zu einer eklatanten Erhöhung der Bau- und Baunebenkosten geführt. (Abg. Moser: Dafür sind die Betriebskosten …!)

Darüber hinaus, glaube ich, sollten wir Augenmerk auf die soziale Treffsicherheit bei allen Wohnungen, die wir vergeben, die gefördert sind, vor allem in den urbanen Bal­lungsgebieten legen.

 


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