Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 92

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Z 2 betrifft bloß formelle Anpassungen.

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte.

 


14.29.35

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Herr Kollege Kassegger, wenn Sie vorher die Frage angerissen haben, was besser ist, Porsche oder Lada, so muss ich sagen: Es ist schon erstaunlich, dass die FPÖ schon wieder den Boykott russischer Produkte will! (Abg. Kassegger: Das war eine Parabel und nicht wörtlich gemeint!) Bei der Orientierung von Autos sollten Sie weniger auf Ihren Gesundheitssprecher achten, der als gut verdienender Zahnarzt möglicherweise teure Sportwagen fährt, die Breite der Bevölkerung braucht einfache Autos. Wir brauchen einfache Regelungen, und mit diesem Gesetz schaffen wir hier vernünftige Regelungen in diesem Bereich – wirklich! (Beifall bei der SPÖ.)

Man sieht das an solchen Punkten wie diesem: Sie kritisieren, dass diese sich ausschließlich der Forschung und der Wissenschaft widmen sollen?! – Entschuldigen Sie bitte, wenn jemand spendet, dann will er auch, dass das dafür verwendet wird, und deswegen machen wir solche Regelungen – wie es sich für einen Gesetzgeber gehört: ordentlich, sauber, transparent. (Abg. Kassegger: Das haben Sie nicht verstanden!)

Das ist der Grund, warum solche Stiftungen andere Compliance-Regeln haben, als sie Privatstiftungen haben. Das liegt auch an den Interessen: Ein Privatstifter mit einem Eigeninteresse und Eigennutz, den er auch in die Satzung hineinschreibt, hat verminderte Compliance-Anforderungen gegenüber zum Beispiel einer solchen Körperschaft, die durch die steuerliche Absetzbarkeit der Spendengelder in Wahrheit eine öffentliche Förderung bekommt. Diese muss zum Beispiel auch ein höheres Ausmaß an Compliance-Erfordernissen – Aufsicht und Sonstiges – über sich ergehen lassen. Auch das ist eine gute Regelung.

Jetzt zu den anderen Punkten. Mit dem Abänderungsantrag gibt es auch ein bisschen mehr Freiheit. Die 20 Prozent bedeuten, dass man über die Laufzeit besser gestio­nieren kann. Die Vorlage schafft wirklich eine eigenständige Form. Es ist nicht einfach so, dass der Privatstifter sagen kann: Jetzt mache ich ein bisschen etwas in Richtung Spenden für die Wissenschaft, und dann kann ich Spenden absetzen!, sondern man muss sich verpflichten und sagen: Das ist der Gegenstand, und dann kann es Begüns­tigungen geben.

Damit kann ich Ihnen auch erläutern, warum es nur dort eine Förderung gibt, wo die öffentliche Hand bereits fördert. Wie wollen Sie sonst kontrollieren, ob das Geld auch an der richtigen Stelle ankommt, das Geld, auf das der Steuerzahler durch die Absetz­barkeit ja bereits etwas draufgelegt hat – die 50 Prozent, die Sie (in Richtung des Abg. Kassegger) angesprochen haben, finden ja statt, denn wenn Sie 1 000 € spenden, gibt ja der Steuerzahler 500 zu Ihrem Geld dazu. Selbstverständlich wird man das nur dort machen, wo es einen Sinn macht!

Erklären Sie einmal jemandem, wie Sie das sonst abgrenzen wollen! – Ich nehme einen Karton, mache einen roten Strich und erkläre, das ist ein Kunstwerk von Matznetter, und dann ist es steuerlich absetzbar, weil Sie es kaufen? – Wohl nicht! Daher ist auch das eine vernünftige Regelung, die die Regierung vorgelegt hat. Sie ist sehr fokussiert auf einen Bereich, wo wir gleichzeitig sagen, wir wollen den Druck auf die öffentliche Finanzierung wegnehmen, dafür soll man privat spenden können, aber nicht für jedermann und für jeden Zweck. Ich glaube, dass wir hier eine gute Regelung


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