Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 107

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Der erste Punkt beinhaltet die Reduzierung des Verwaltungsaufwandes, steigert aber auch die Effizienz für die Stiftung und das Fondswesen, also ein wirklicher Bürokratie­abbau.

Der zweite Punkt – nicht ganz nach unserem Wollen, aber es ist der erste Schritt, das wurde heute schon mehrmals gesagt – ist, dass jetzt die Gleichbehandlung zwischen Unternehmen, Privatstiftungen, aber auch Privatpersonen, die vorher nicht hineinge­fallen sind, stattfindet.

Und der dritte Punkt ist, dass die Absetzbarkeit von Spenden für die Gleichstellung auch Anwendung findet.

Im Sinne dieses Gesetzes bitte ich doch die Freiheitlichen, auch zuzustimmen. Wie es der Herr Staatssekretär auch gesagt hat: Es ist der erste Schritt, wir werden es selbst­verständlich weiter evaluieren, und es werden noch viele Bausteine nötig sein, aber das Novellierungsgesetz heute sollte doch positiv von allen Fraktionen mitgetragen werden. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

15.04


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. – Bitte.

 


15.04.04

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich habe mich ja schon im Ausschuss aufgrund einiger Erfahrungen aus Deutschland – Deutschland ist ja hier angesprochen worden als eines der Vorbild­länder – kritisch im Zusammenhang mit dem Gemeinnützigkeitsgesetz ausgesprochen, und das hat eine Reihe von Gründen.

In Deutschland hat es doch ziemlich hohe steuerliche Förderungen gegeben im Vergleich zu Österreich, aber man muss natürlich auch sehen, dass es in Deutschland keine Spendenabsetzbarkeit gibt wie in Österreich. Daher ist sozusagen dieser Grün­dungsboom von gemeinnützigen Stiftungen in den Jahren nach 2000, der ange­sprochen wurde, durchaus nachvollziehbar. Aber wenn wir uns diesen Gründungs­boom und viele gemeinnützige Stiftungen in Deutschland anschauen, so muss man doch auch sehen, dass es hier eine Reihe von Missbräuchen gibt, die nachweislich belegt sind, in einer Sendung des ARD und, und, und.

Lassen Sie mich vielleicht nur ein Beispiel erwähnen: Bertelsmann, eine der großen Stiftungen, stellt in Wirklichkeit eigennützige Interessen vor gemeinnützige Interessen, wirbt ganz offiziell für TTIP, weil es ein Unternehmen ist, das daraus profitiert. Auf der anderen Seite ist ATTAC, jene Organisation, die sich für die Finanztransaktionssteuer einsetzt, die Gemeinnützigkeit aberkannt worden. – Das kann es ja, meine Damen und Herren, nicht wirklich sein!

Es ist schon so, dass es, wenn man den Missbrauch unter Kontrolle bringen will, eine Reihe von Änderungen braucht, die in diesem Gesetz leider nicht enthalten sind. Ich habe sie ja im Ausschuss angesprochen.

Wenn Herr Kollege Zinggl gesagt hat, na ja, das hat schon etwas mit Mäzenatentum zu tun, und Sie, Herr Staatssekretär, stellen das in Abrede, möchte ich dem schon wider­sprechen, denn natürlich geht es bei den gemeinnützigen Stiftungen, und insbeson­dere bei den reichen, schon um Machtpositionen. Wenn wir einen Blick in die USA werfen, worum geht es denn einem Herrn Zuckerberg? – Dem geht es nicht um Steuervorteile, dem geht es nicht um Spenden, dem geht es um Macht und Gestaltung.

 


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