Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 112

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Kultur, Wissenschaft, Umwelt- und Naturschutz – zumindest auch die Bereiche Tier­schutz, Bildung und Sport genommen werden.“

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Wir bitten um Unterstützung.

An alle, die jetzt dazwischengerufen haben: Ich bin jederzeit bereit, das ein bisschen eingehender zu diskutieren, weil ich der Meinung bin – und, Frau Kollegin Winzig, das ist ja das Entscheidende, das geht bis zu TTIP –: Wir wollen faire Märkte, wir wollen fairen Handel, wir wollen faire Arbeitslöhne, wir wollen faire Arbeitsbedingungen, und wir wollen die Geschäftspartner kennen und nicht noch mehr anonymisieren und die Kreise weiter ziehen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Fekter und Wöginger.)

Deshalb bitten wir um Unterstützung. 2 000 KMUs haben es bereits begriffen, sie haben die Petition schon unterschrieben, damit klare Fakten auf den Tisch gelegt wer­den. Wir bitten um Unterstützung. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

15.21


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Bezug zum Thema ist gegeben. Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Weigerstorfer, Ing. Lugar, Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Berücksichtigung der Bildung, des Tierschutzes und des Sports im Rahmen des Gemeinnützigkeitsgesetzes 2015“

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (889 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundes­gesetz über die Regelung des Bundes-Stiftungs- und Fondswesens (Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 – BStFG 2015) erlassen und das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Stiftungs­eingangssteuergesetz, die Bundesabgabenordnung, das Transparenzdaten-bankgesetz 2012, das Bundesgesetz über die Einräumung von Privilegien an nicht­staatliche Organisationen und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (Gemein­nützigkeitsgesetz 2015 – GG 2015) (934 d.B.)

Wissenschaftsstaatssekretär Harald Mahrer kündigte bereits im Herbst 2014 noch für das Jahr 2014 den Begutachtungsentwurf für ein Gesetz zur Förderung des zivilgesell­schaftlichen Engagements an. Hinter dem etwas sperrigen Titel verbarg sich das Anliegen, private Geldgeber stärker für Wissenschaft und Forschung, aber auch Sozi­ales, Kulturelles und Humanitäres einzuspannen. Vor allem wollte er, dass Stiftungen mehr Mittel dafür ausschütten. Laut einer aktuellen Studie der Wirtschaftsuniversität wenden diese derzeit pro Jahr nur 6,5 bis 15 Millionen Euro für gemeinnützige Zwecke auf. 1,2 Milliarden sind es in der Schweiz, 15 Milliarden in Deutschland.

Dass Österreich hier so schlecht abschneidet, liegt an den ungünstigen Rahmen­bedin­gungen. Steuerliche und rechtliche Hürden stören die heimischen Stifter, welche in diesem Zusammenhang besonders die zu geringen steuerlichen Anreize für gemein­nütziges Engagement bemängeln.

Trotz einiger begrüßenswerter Änderungen fehlen in der Regierungsvorlage jedoch maßgebliche Fortschritte im Bereich Sport, Bildung und Tierschutz. Noch in der


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