Ausschussverhandlung wurde seitens der Bundesregierung ein auf den Tierschutz bezogener Entschließungsantrag der Abgeordneten Weigersdorfer betreffend "Berücksichtigung des Tierschutzes im Rahmen des Gemeinnnützigkeitsgesetzes 2015" mit der Ankündigung von Änderungen bis zur zweiten Lesung seitens der Bundesregierung vertagt.
Der nun tatsächlich vorliegende Abänderungsantrag beinhaltet jedoch keine entsprechenden Ausweitungen insbesondere im Bereich des Tierschutzes.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wird aufgefordert, bezüglich des Gemeinnützigkeits-Gesetz 2015 dafür Sorge zu tragen, dass zu den gemeinnützigen und spendenbegünstigten Zwecken - wie Mildtätigkeit, Soziales, Kunst, Kultur, Wissenschaft, Umwelt- und Naturschutz - zumindest auch die Bereiche TIERSCHUTZ, BILDUNG und SPORT genommen werden.“
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Da umfangreiche Abänderungs- beziehungsweise Zusatzanträge vorliegen und eine kurze Unterbrechung der Sitzung zur Vorbereitung der Abstimmung nicht ausreicht und nicht gewünscht ist, verlege ich die Abstimmung bis nach der Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 9 bis 11.
Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (894 d.B.): Bundesgesetz über das Normenwesen (Normengesetz 2016 – NormG 2016) (935 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir setzen in der Erledigung der Tagesordnung fort und gelangen zum 8. Punkt.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als erster Redner gelangt Herr Abgeordneter Schellhorn zu Wort. – Bitte.
15.22
Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär Mahrer! Ich nehme Stellung zum Tagesordnungspunkt 8, bei dem es um das Normengesetz geht, das wir grundsätzlich unterstützen möchten, weil es dadurch auch zu einer Entlastung für die Wirtschaft kommt.
Aber in gewisser Hinsicht ist es auch wieder eine klassisch österreichische Lösung, und jetzt wissen wir auch wieder, wie Österreich funktioniert. Im Entwurf des Gesetzes ging es nämlich auch um ein Lenkungsgremium, bestehend aus fünf Personen, mit einem Vorsitzenden, einem Vertreter des Ministeriums, zwei Bundesvertretern und zwei Landesvertretern. Dann kamen ein paar Einwände von Interessenverbänden
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