dazu, und so wurde dieses Problem in dem Gesetzentwurf gelöst, und ich möchte Ihnen Österreich jetzt auch widerspiegeln.
Das Lenkungsgremium würde bestehen aus einem Vertreter des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, drei Mitgliedern auf Vorschlag der Bundesregierung, drei Mitgliedern auf Vorschlag der Landeshauptleute, einem Mitglied auf Vorschlag der Wirtschaftskammer, einem Mitglied auf Vorschlag der Bundesarbeitskammer, einem Mitglied auf Vorschlag des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, einem Mitglied auf Vorschlag des Österreichischen Städtebundes, einem Mitglied auf Vorschlag des Österreichischen Gemeindebundes, einem Mitglied auf Vorschlag der Normungsorganisation, einem Mitglied auf Vorschlag des Österreichischen Verbandes für Elektrotechnik, einem Mitglied einer repräsentativen Behindertenorganisation, einem Mitglied aus dem Bereich der Universitäten, einem Mitglied auf Vorschlag der Vereinigung der Österreichischen Industrie, einem Mitglied auf Vorschlag der Bundeskammer der Architekten, einem Mitglied auf Vorschlag der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt.
Und jetzt bringt die SPÖ noch einen Abänderungsantrag ein, damit noch zwei dazukommen. – Gratuliere, Österreich! So funktioniert das! (Beifall bei den NEOS.)
Dann kommen der Herr Kollege Matznetter und der Herr Kollege Haubner und stellen einen Antrag auf Bürokratieabbau. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) So stellen wir uns Österreich vor! – Danke und gute Nacht! (Beifall bei den NEOS. – Abg. Matznetter: Alle Stakeholder, vertreten an einem Tisch!)
15.24
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Winzig zu Wort. – Bitte. (Neuerliche Zwischenrufe des Abg. Matznetter.)
15.24
Abgeordnete Dr. Angelika Winzig (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Es ist in der Tat kein Widerspruch: Die Betriebe brauchen weniger Regulierungen, dennoch brauchen sie Normen für ihre Kunden-, Lieferanten- und Produzentenbeziehungen. Normen sind anerkanntes Wissen von der Praxis für die Praxis, der sogenannte Stand der Technik. Allerdings sind moderne Rahmenbedingungen erforderlich, die wir heute mit diesem Gesetz beschließen werden.
Für die österreichischen Unternehmen mit einer Exportquote von 60 Prozent ist natürlich auch die europäische und die internationale Normung von großer Bedeutung. Daher ist es wichtig, dass unsere Betriebe durch die Normungsorganisation beim europäischen und internationalen Normungsprozess vertreten sind. Da die Normenflut und die Intransparenz beim alten Gesetz häufig kritisiert wurden, werden der Normungsprozess, aber auch die Normungsorganisation zeitgemäß aufgestellt.
Normen sollen künftig nur mehr auf Antrag erfolgen, es gibt ein verstärktes Aufsichts- und Beratungsrecht – nicht Lenkungsrecht, Herr Kollege Schellhorn. Es stimmt, es ist ein großzügig bemessener Beirat, aber es ist ein Beirat und keine Lenkungsinstitution. Es kommen klare Anforderungen in der Geschäftsordnung, wie ein jährliches Arbeitsprogramm und eine Streitschlichtungsstelle, und für mehr Transparenz wird eine Datenbank, aber auch die Veröffentlichung der Normungsteilnehmer sorgen.
Summa summarum handelt es sich um eine moderne Neuorganisation des österreichischen Normenwesens. Erfreulich für KMUs ist, dass künftig keine Teilnahmebeträge für die Mitarbeit in den Komitees erforderlich sind, dass rein österreichische Normen, auf die in Gesetzen und Verordnungen verwiesen wird, kostenfrei sind, aber
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