Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 117

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Begründung

Zu Z 1 bis 5 (§ 14 Abs. 3 und 10, § 15, § 18 und § 19):

Ziel ist es, die Teilnahme an der Normungsarbeit und die Beantragung neuer Norm­vorhaben ohne besondere finanzielle Schranken zu ermöglichen. Aus diesem Grund ist es zweckmäßig, die Kostentragung durch den Antragsteller für die Erstellung einer rein österreichischen neuen Norm aus dem vorliegenden Entwurf zu streichen. Es soll allen Antragstellern, unabhängig von ihrer Finanzkraft, ermöglicht werden, einen Antrag auf Erarbeitung einer neuen Norm zu stellen. Die Bezeichnung der Bundesanstalt Statistik Österreich und die Methode der Registerzählung waren richtig zu stellen.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter MMMag. Dr. Kasseg­ger ist der nächste Redner. – Bitte.

 


15.29.47

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Inhaltlich ist von den Vorrednern das Wesentliche schon gesagt worden. Wir werden diesmal zustimmen, weil wir glauben, dass das ein Schritt in die richtige Richtung ist.

Es ist in der Tat so, dass sich das Normenwesen in vielen Bereichen geradezu zu einem Normenunwesen ausgebreitet hat, wir viel zu viele Normen haben, die eine Belastung für die Wirtschaft darstellen, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen. (Zwischenruf des Abg. Matznetter. – Abg. Höbart: Der Gemein­schaftskämmerer schreit schon wieder!)

Ich nenne hier nur den sprichwörtlichen Fliesenleger, der mit 25 Normen konfrontiert ist, an sich gute handwerkliche Arbeit macht und dann möglicherweise verklagt wird. Die Ziele sind also gut, positiv ist auch der verbesserte Zugang zu den Normen, auch dass für KMUs – also kleine und mittelständische Unternehmen – drei Anträge pro Jahr kostenlos möglich sind, und auch die erhöhte Transparenz. Das ist alles gut.

Das gibt mir die Gelegenheit, noch einmal auf das einzugehen, was Kollege Schellhorn vorher schon angesprochen hat: In der Umsetzung sind wir dann wieder in Österreich. Ich lese das jetzt bewusst noch einmal vor, nämlich den Normungsbeirat nach § 14, ein Expertenbeirat, bei dem man sich eigentlich vorstellt, dass in diesem beratenden Steue­rungsgremium Experten sitzen. Das war ursprünglich auch so angedacht. Jetzt sind wir in Österreich, und darin sitzen Vertreter der Landeshauptleute, der Wirt­schaftskammer, der Bundesarbeitskammer, des Gewerkschaftsbundes, des Städte­bundes, des Gemeindebundes, des Verbands für Elektrotechnik und, und, und – bis 15 –, Kollege Schellhorn hat es schon erwähnt.

Kollegen Matznetter fällt dazu nur ein: Ja, das ist Demokratie! (Abg. Matznetter: Alle Stakeholder an einem Tisch!) – Das ist ein Expertenbeirat. Das ist meines Erachtens nicht Demokratie, sondern ein Bild, wie Österreich aufgestellt ist, nicht nur in diesem Bereich, sondern in vielen anderen Bereichen, rot-schwarz aufgestellt, nicht zukunftsfit für das 21. Jahrhundert. Erzählen Sie mir bitte nicht, dass das ein Beispiel für Effektivität und Effizienz ist! (Beifall bei der FPÖ.)

Auf einen zweiten Punkt möchte ich auch noch ganz kurz eingehen, wenn es darum geht, die Effekte dieses Gesetzes, insbesondere auf den Wohnbau, zu „würdigen“. Wenn Kollegin Becher per Pressedienst aussendet: „Leistbares Wohnen durch Ein­dämmung der Normenflut erleichtern“ und „Die Politik nützt dieses Einsparungs­poten-


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