Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 125

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wirtschaftlich sinnvoll ist. Deshalb bekommt diese Gesetzesvorlage auch unsere Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)

15.55


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Peter WurmBitte.

 


15.55.56

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Werte Zuseher zu Hause! Gewerbeordnung neu oder besser gesagt: Umsetzung der Berufsanerken­nungs­richtlinie. Kollege Themessl hat schon kurz erklärt, worum es dabei geht. Im Grunde genommen haben auch wir immer verlangt, dass das, was man zum Beispiel in Deutschland beruflich macht, für einen Gewerbeschein in Österreich anerkannt wird.

Nur: Was macht die Regierung jetzt? – Eine Richtlinie, wo sehr viel Gestaltung­spiel­raum für die Regierung da wäre, setzt sie folgendermaßen um: dass auch Drittstaats­angehörige diese Berufsanerkennung bekommen und damit freien Zugang zum Unternehmertum in Österreich haben. Und da läuten bei mir schon die Alarmglocken.

Ich habe es auch im Ausschuss gesagt: Wenn man an die ganze „Asylflut“ und auch an die sogenannten syrischen Bauunternehmer und die irakischen Fliesenleger denkt, braucht man keine Phantasie, wenn man dann überlegt, was auf die KMUs in Österreich zukommt. (Ruf bei der ÖVP: Des is a Wahnsinn!) Der Herr Minister hat es auch nicht wirklich entkräften können. Man muss schon sagen: Da kommt einiges auf die KMUs in Österreich zu. (Zwischenruf des Abg. Wöginger.)

Das geht meiner Meinung nach eindeutig am Ziel vorbei. Wir sollten unsere heimi­schen KMUs schützen und nicht so quasi die Gewerbeordnung für Drittstaats­angehörige öffnen. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Wenn man sich dazu die Stellungnahmen der Sozialpartnerschaft anschaut: Sowohl die Arbeiterkammer als auch die Wirtschaftskammer kritisieren dieses Vorhaben ja ganz eindeutig. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Die Arbeiterkammer sagt, es entfällt zudem eine Überprüfung, ob durch eine allfällige, trotz des Erbringens der notwendigen Nachweise mangelnde Berufsqualifikation eine schwerwiegende Beeinträchtigung der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit zu befürchten ist.

Was sagt die rechte Reichshälfte, die Wirtschaftskammer? – Ich zitiere: „Wir erachten die Überprüfung der Voraussetzungen durch das Bundesministerium weiterhin in vollem Umfang für notwendig.“

Das heißt, die Sozialpartnerschaft hat gesagt: Wir wollen das eigentlich nicht auf Dritt­staatsangehörige ausweiten. Aber die Regierung macht es! Ich sage es noch einmal: Für mich hat das schon sehr deutlich auch mit dem derzeitigen Asylthema zu tun. Ich prophezeie heute schon, dass der syrische Schuhmacher sehr bald in Österreich Realität sein wird. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Wir haben da noch ein Thema, das in diesem Zusammenhang aufgetaucht ist, vielleicht ganz kurz: ein interessanter Brief vom Beratungszentrum für Migranten in Wien. Die schreiben genau zu diesem Gesetz:

„In diesem Zusammenhang wird die bisherige Ungleichstellung von bestimmten Per­sonengruppen, vor allem Drittstaatsangehörigen mit unterschiedlichen Aufenthalts­titeln, gestrichen. Im Vordergrund für ein Anerkennungsverfahren steht eine Qualifi­kation aus einem EWR-Staat, unabhängig von der Staatsbürgerschaft.“

Das heißt, die befürworten das eindeutig!

 


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