Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 126

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Noch ein Thema, was aufgetaucht ist, ist das Thema Leerstand. Es gab dazu einen sehr interessanten Antrag im Petitionsausschuss, ich möchte da nur einen Satz vor­lesen, was diese Petition fordert:

„Wenn Leerstand von privaten Gebäuden und Grundstücken mehr als ein Jahr besteht, muss eine nicht-kommerzielle Nutzung ermöglicht werden.“

Und das hat die ÖVP im Petitionsausschuss nicht abgelehnt und damit schubladisiert, sondern hat es einer Weiterbearbeitung im Wirtschaftsausschuss zugeführt, und auch da sollten die Alarmglocken läuten.

Was auch ein Thema in der neuen Gewerbeordnung ist – für mich vollkommen unverständlich –: Das aufgehobene Verbot sogenannter Haustürgeschäfte. Das Hausieren – das kenne ich von früher – wird wieder ausdrücklich erlaubt. Ich lese den Satz vor: Der Handel mit Uhren aus Edelmetall, Gold und Platinwaren, Juwelen und Edelsteinen, fällt künftig nicht mehr unter das Verbot.

Ich prophezeie jetzt schon: Die alten „Hausieren verboten“-Schilder aus dem Zweiten Weltkrieg werden wieder in Österreich auftauchen.

Zum Schluss vielleicht ein Zitat von heute zu der ganzen Geschichte, nicht nur zur Gewerbeordnung, aus einer Presseaussendung: „Genug vom Schlechten ist einfach genug.“ Alle wirtschaftspolitischen Maßnahmen sind ein Musterbeispiel und ein Sittenbild für die Hilflosigkeit dieser Regierung. „Professionelles Arbeiten schaut anders aus.“

Meine Frage: Wer hat diese Presseaussendung heute gemacht? (Abg. Ofenauer: Kickl!) Sie kommt nicht von der Freiheitlichen Partei, sie kommt nicht von unserem Herbert Kickl, sie kommt vom Landesparteiobmannstellvertreter der ÖVP Tirol, Wirt­schaftskammerpräsident Dr. Jürgen Bodenseer. Er hat das heute in einer Pres­seaussendung gesagt. Vielen Dank. Dr. Bodenseer hat das erkannt! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Ofenauer: Wer ist Bodenseer?!)

16.01


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Köchl zu Wort. – Bitte.

 


16.01.21

Abgeordneter Matthias Köchl (Grüne): Geschätzte Damen! Geschätzte Herren! Geschätzte Bürokratinnen! Geschätzte Bürokraten! Wir werden den vorliegenden Änderungen der Gewerbeordnung zustimmen, weil es auch um die Anforderungen betreffend die Befähigungsnachweise für EU-Bürger und -Bürgerinnen geht. Wir haben uns das ein bisschen genauer angeschaut, was da teilweise reguliert wird, und ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um dieses Thema auch einmal vorzubringen.

Die teilregulierten Gewerbe haben wir einmal genauer gesichtet, und da sind wir draufgekommen, dass von den aktuell 21 teilregulierten Gewerben aus unserer Sicht zwölf freigegeben gehören. Bei zwölf Bereichen sehen wir keine Gefährdung für Leib und Leben, Gesundheit oder Umwelt. Da möchte ich einfach einmal hinterfragen, warum das nach wie vor so streng geregelt ist. Ein Antrag von uns liegt auch im Wirtschaftsausschuss, der ist vertagt worden. Ich hoffe, er wird weiter behandelt. Nur als Beispiel: Wenn Sie in Österreich gewerblich Wäsche bügeln möchten, müssen Sie eine Befähigung über eine mindestens zweijährige fachliche Tätigkeit nachweisen. Das ist irgendwie ein bisschen weltfremd, eine zweijährige fachliche Tätigkeit als Nachweis, dass man Wäsche gewerblich bügeln kann. Das könnte freigegeben werden, aus unserer Sicht. (Abg. Matznetter: … das ist gefährlich!)

Oder der Zusammenbau von Möbelbausätzen – viele kennen das, die sich ihre Möbel selbst zusammenschrauben –: Wenn man das gewerblich macht, braucht man schon


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