Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 124

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müssen und ob sie sich tatsächlich in einem Bereich bewerben oder dort eintreten wollen, wo wirklich Bedarf gegeben ist. Deshalb gilt es hier ganz besonders, die Interessen der heimischen Betriebe zu berücksichtigen.

Kollege Obernosterer, vom Rauchverbot bis zur Registrierkassenpflicht: Was unsere Betriebe in der letzten Zeit aushalten mussten, und die Beschuldigung, die hier in diesem Haus ausgesprochen wurde, dass es sich um Steuerhinterzieher handelt, ist, glaube ich, mitverantwortlich für die schlechte Stimmung, die wir bei den Unter-nehme­rinnen und Unternehmern haben. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Und genau das gilt es zu ändern.

Ich glaube, noch viel wichtiger, als den Zugang zu erleichtern, ist, dass wir für jene Betriebe, die sich täglich bemühen, die täglich ihre Steuern zahlen, täglich Löhne zahlen, ein positives Umwelt schaffen und so nach außen arbeiten. Ich glaube, das wäre der richtige Weg.

Da haben wir Bedenken, und wir sind überzeugt, da gilt es noch zu schärfen, da gilt es im Sinne unserer bodenständigen heimischen Unternehmerinnen und Unternehmer und Arbeitnehmer zu arbeiten. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

15.53


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.

 


15.53.47

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Wir haben im letzten Wirtschaftsausschuss auch über eine Gesetzesvorlage diskutiert, bei der es um die Umsetzung von EU-Richtlinien in österreichisches Recht ging. Konkret waren das einerseits die Richtlinien zur Harmonisierung der Rechtsvor­schrif­ten der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten, die bereits auf dem Markt sind, und andererseits die Richtlinie zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung einfacher Druckbehälter auf dem Markt.

Die Umsetzung dieser beiden Richtlinien mündet nun in ein neues Gesetz, dem Druckgerätegesetz. Diese Neufassung ersetzt das bereits bestehende Kesselgesetz und soll im Wesentlichen zu einer weiteren Unterstützung des freien Warenverkehrs im EU-Binnenmarkt führen.

Was sind nun die wesentlichen Inhalte dieses Gesetzes? – Erstens: die Schaffung einer neuen Rechtsgrundlage zur Umsetzung der EU-Harmonisierungs­rechtsvorschrif­ten sowie die Umsetzung des „New Legal Framework“ zur Marktüberwachung. Zwei­tens: die Aufrechterhaltung des in Österreich bereits jetzt bestehenden hohen Sicher­heitsniveaus für druckführende Geräte, die sich bereits im Betrieb befinden. Und drittens: die harmonisierten Verwaltungsvorschriften, was bedeutet, dass Verfahren, die im Rechtsverhältnis zwischen notifizierender Behörde, der Marktüberwachungs­behörde, den Prüfstellen und den betroffenen Wirtschaftsakteuren ablaufen, neu ge­regelt werden.

Konkret werden die Verhältnisse der österreichischen Behörden zu den betroffenen Wirtschaftsakteuren – das sind beispielsweise die Hersteller der Geräte oder die Importeure der Druckgeräte – beziehungsweise das Verhältnis der Wirtschaftsakteure untereinander neu und effizient geregelt.

Zusammenfassend ist zu diesem Gesetzesvorschlag zu sagen, dass es um die Schaf­fung einer geeigneten Rechtsbasis für die Umsetzung des gemeinsamen Rechtsrah-mens für die Vermarktung von Produkten im Druckgerätebereich in der EU geht, die


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