Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 123

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Der österreichische Qualitätsstandard ist im Gewerbebereich zum Teil noch wesentlich höher als im EU-Schnitt, aber er ihm wird regelmäßig angeglichen. Es wäre, glaube ich, nicht richtig, wenn wir das alles über einen Kamm scheren und genehmigen würden. Das würde der österreichischen Qualität sicherlich schaden.

Es geht – im Tagesordnungspunkt 10 – auch um das Maß- und Eichgesetz, das geändert wird. Es wird auch an das EU-Recht angepasst, und da geht es haupt­sächlich darum, dass technische Geräte, die den Standard erfüllen, EU-weit eingesetzt werden können und damit auch EU-weit ihr Recht haben. Es ist aber trotzdem – wie vorhin schon gesagt wurde – einiges in der Gewerbeordnung noch zu ändern.

Es gibt gerade einen aktuellen Fall: Wir wissen, wir haben vor nicht langer Zeit hier im Haus das Nichtraucherschutzgesetz beschlossen, das in Zukunft die Wirte vor große Herausforderungen stellen wird.

Wenn im Lokal nicht geraucht werden kann, gehen die Gäste natürlich vor das Lokal hinaus, rauchen dort und werden sich wahrscheinlich ein bisschen unterhalten und da und dort vielleicht auch ein bisschen lachen. Auch in dieser Richtung müssen wir die Gewerbeordnung ändern, denn es kann nicht sein, dass der Wirt auch dann für den Gast verantwortlich ist, wenn dieser sich nicht mehr im Lokal aufhält.

Ich kenne keinen anderen Berufszweig, wo das der Fall ist, dass der Unternehmer für den Konsumenten verantwortlich ist, wenn er, wie gesagt, das Geschäft bereits verlassen hat.

Es gibt einen Bereich, und zwar den Bereich Schule, wo der Lehrer sehr wohl für die Kinder verantwortlich ist, solange sie unter seiner Aufsicht sind, aber sicherlich nicht mehr, wenn sich Kinder vor der Schule aufhalten.

Da wird es noch einige ordentliche Diskussionen brauchen, damit wir die Gewerbe­ordnung für die Wirte in diese Richtung ändern können, dass das Nichtraucherschutz­gesetz nicht auf Kosten der Wirte – wie gesagt, der Schaden ist bei dem einen oder anderen Lokal sowieso schon gegeben – in Form von Sperrstundenverkürzungen et cetera ausgetragen wird. Und ich hoffe, dass wir zu einer guten Lösung kommen. Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP.)

15.51


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Steinbichler zu Wort. – Bitte.

 


15.51.09

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Zuseherinnen auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Punkt 10 und 11 bezüglich Maß- und Eichgesetz, Punkt 10 und Punkt 11 bezüglich der Sicherheit der unter Druck stehenden Behälter werden wir die Zustimmung erteilen.

Zu Tagesordnungspunkt 9 hat bereits Kollege Themessl bezüglich automatischer Berufsanerkennung ganz praktische Bedenken geäußert, die, glaube ich, sehr zu berücksichtigen sind. Ich denke, dieses hohe Niveau, das wir besonders im Handwerk und im Gewerbe in Österreich haben, ist schützenswert.

Eigentlich hat Kollege Obernosterer jetzt als Sprecher der Regierung bestätigt, dass sehr viel im Unklaren und noch zu verbessern ist. Wir werden auch in diesem Punkt nicht zustimmen, da die Gefahr gegeben ist, dass dieser hohe Qualitätsstandard der österreichischen Gewerbe- und Handwerksbetriebe verwässert wird.

Und deshalb glaube ich, es gehört ganz klar geregelt, welche Ausbildungsunterlagen, welche Ausbildungspraxis Zuwanderer beziehungsweise Antragsteller nachweisen


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